Ministergesetz muss im Oktober verabschiedet werden!

„Die SPD-Fraktion kann zusammen mit der Opposition das Ministergesetz verabschieden und so die von Fraktionschef Höhn gemachte Zusage einlösen – wenn sie denn will“, so Knut Korschewsky, LINKE-Abgeordneter, im Vorfeld der morgigen Sitzung des Justizausschusses, in deren Verlauf auch zur Änderung des Ministergesetzes beraten werden soll. Doch bei den vergangenen Beratungen sei der gegenseitige Koalitionsgehorsam stärker gewesen, kritisiert der LINKE-Parlamentarier.

Korschewsky moniert am Vorgehen der CDU, „dass sie nun nach so langer Zeit mit Änderungsanträgen kommt, obwohl die Faktenlage und Argumente sich beim Ministergesetz seit der Einbringung nicht verändert haben. Offensichtlich spielt die Koalition auch untereinander nicht mit offenen Karten. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf deren Zustand“. Der LINKE-Abgeordnete unterstreicht, dass daran auch die „mangelnde Professionalität der Koalition deutlich wird.“ Man könne sich auch nicht des Eindrucks erwehren, dass es doch um die Erfüllung der zwei Jahre Wartefrist auf die alten noch ungekürzten Ansprüche für bestimmte SPD- und CDU-Minister gehe.

Mit Blick auf die morgige Sitzung des Justizausschusses verweist Korschewsky darauf, dass die LINKE nicht nur die Höhe der Ministerbezüge thematisiert. Sie habe weitergehende Änderungsanträge gestellt, die ebenfalls zu Abstimmung stünden. So müsse auch eine fünfjährige Karenzzeit zwischen Ausscheiden aus dem Amt und Tätigwerden in der Wirtschaft ebenso wie umfassende Offenlegungspflichten für Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte sowie eine Verschärfung der Anrechnung für Nebeneinkünfte ins Ministergesetz aufgenommen werden. „Denn ein Ministergesetz muss auch eine Schutzfunktion gegen Lobbyismus entfalten“, so der LINKE-Abgeordnete und Thüringer Parteichef abschließend.