Mehrheit der Angehörten für Absenkung des Wahlalters

Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Innen und Kommunalausschuss des Thüringer Landtages zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags- und Kommunalwahlen, erklärt die jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Kati Engel:

„Die Anhörung hat uns in unserer Auffassung, 16- und 17jährigen das aktive Wahlrecht sowohl bei Landtags- als auch bei Kommunalwahlen einzuräumen, bestärkt.“ Die übergroße Mehrheit der Anzuhörenden habe sich für eine Absenkung ausgesprochen und dies insbesondere mit dem nicht zu rechtfertigenden Ausschluss von ansonsten gesellschaftlich durchaus selbstständigen und politisch aktiven Menschen von der politischen Willensbildung begründet.
Insbesondere die Jugendverbände und Interessenvertretungen hätten mit Ausnahme der Jungen Union eine Absenkung befürwortet und als positives Signal an Jugendliche gewertet, ihren Belangen und Anliegen mehr Gewicht einzuräumen.

Ausnahmslos alle Anzuhörenden hätten angemahnt, dass eine Absenkung dringend der flankierenden Begleitung durch Maßnahmen der politischen Bildung sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich bedürfe. Dies sei Herausforderung und Chance zugleich, Politikverdrossenheit und Passivität in demokratischen Willensbildungsprozessen den Kampf anzusagen.  

Dem solle seitens der Koalition Rechnung getragen werden und auch eine entsprechende Thematisierung im mitbefassten Ausschuss für Jugend, Bildung und Sport erfolgen.
Engel appellierte angesichts der Anhörung an die Opposition, nicht auf ihrer Ablehnung zu beharren, sondern konstruktiv an der Fortentwicklung des Wahlrechts mitzuwirken.
Auf Unverständnis stieß bei der Abgeordneten, dass zu einer Anhörung, bei der es um die Kommunen direkt betreffende Gesetzesvorhaben geht, sowohl Gemeinde- und Städtebund als auch Landkreistag von der Möglichkeit der mündlichen Stellungnahme keinen Gebrauch machten.

„Ich hätte einige konkrete Fragen an die Vertreter der kommunalen Interessenverbände gehabt. Ihre Abwesenheit lässt weder auf Respekt gegenüber dem Gesetzgeber und dem parlamentarischen Verfahren schließen, noch scheint aus Sicht der Landkreise und Gemeinden der Frage des Wahlrechts ein sonderlich hoher Stellenwert beigemessen zu werden. Das ist kein dem Thema und dem Verfahren angemessener Umgang“, bringt die Abgeordnete ihren Unmut auf den Punkt.