LINKE kritisiert Mini-Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche

Kati Engel

„Die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche zum 1. Januar 2021 ist mehr als unzureichend und geht vollkommen an der Lebensrealität vorbei“, empört sich die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der LINKE-Landtagsfraktion, Kati Engel. „Dadurch wird sich die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht verbessern.“

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland stetig zu. Aktuell gelten 3 Millionen Kinder und Jugendliche als arm – dies ist jedes fünfte Kind. „Arme Kinder leiden nicht nur unter schlechter Ernährung und unzureichender ärztlicher Versorgung. Sie haben auch  schlechtere Chancen auf Bildung. Ihre Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und sozialen Beziehungen sind ebenso stark eingeschränkt, da sie von vielen Bereichen des Lebens - Kinobesuche oder Musikunterricht - ausgeschlossen sind“, erläutert Kati Engel.

„Kinderarmut in Deutschland muss energischer entgegen getreten werden“, appelliert die Landtagsabgeordnete. „Es braucht endlich nachhaltige Lösungen, um die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes und jedes Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, fordert Engel. Die Entscheidungen der Bundesregierung zu Kinderzuschlag, Kindergeld und Regelleistungen nach Hartz IV seien zur Verhinderung von Kinderarmut nicht ausreichend: „Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine Anhebung des Kindergeldes noch über eine Erhöhung der Regelsätze bekämpfen. Wir brauchen endlich eine eigene Kindergrundsicherung, die allen Kindern das Existenzminimum auch garantiert“, so Engel. Armut und Ausgrenzung von Kindern müssten endlich beseitigt werden, ebenso das bürokratische Nebeneinander von kinder- und familienpolitischen Leistungen. „DIE LINKE fordert daher, wie das Bündnis Kindergrundsicherung, eine eigenständige Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro. Dies entspricht dem verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimum“, erklärt die Abgeordnete. „Dieses Existenzminimum muss für alle Kinder als garantiertes Kinderrecht gelten, nicht nur für diejenigen Kinder, deren Eltern Steuern zahlen können.“

Hintergrund:

Zum 1. Januar 2021 werden die Die Hartz-IV-Sätze erhöht. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf aktuelle Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums. Demnach sollen alleinstehende Erwachsene künftig 446 Euro monatlich bekommen (14 Euro mehr),

Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 373 Euro (45 Euro mehr),

Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 309 Euro (1 Euro mehr) und

Kinder bis fünf Jahre 283 Euro (33 Euro mehr).

Laut Bundesverfassungsgericht hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung, die über seine steuerliche Freistellung hinausgeht. Aktuell beträgt die monatliche Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums 637 Euro. Dies setzt sich aus dem sächlichen Existenzminimum (417 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) (220 Euro) zusammen.