Landesregierung stellt auf Parlamentsanfrage hin klar: Räte dürfen Kommunen zu einem „sicheren Hafen“ für Geflüchtete erklären

Sascha Bilay

„Entgegen den Auffassungen einzelner Bürgermeister:innen und Landrät:innen dürfen Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage beschließen, ihre Kommune zu einem ‚sicheren Hafen‘ für Geflüchtete zu erklären. Angesichts der Flüchtlingszahlen aufgrund des Krieges in der Ukraine, aber auch des täglichen Sterbens im Mittelmeer sollten die Thüringer Kommunen flächendeckend von dieser Möglichkeit Gebrauch machen“, erklärt der LINKE-Landtagsabgeordnete, Sascha Bilay, im Ergebnis einer Parlamentsanfrage an die Landesregierung (siehe Anhang).

In mehreren Kommunen gab es vor allem 2021 Versuche, einen Beschluss zu erwirken, sich der „Initiative Seebrücke“ anzuschließen und sich zu einem symbolischen sicheren Hafen für Menschen auf der Flucht zu erklären. Auch das Präsidium des Deutschen Städtetages hatte sich im Herbst letzten Jahres dafür ausgesprochen, vor allem Menschen aus Afghanistan einen sicheren Zufluchtsort in Deutschland zu geben. In nicht wenigen Fällen wurden derartige Bemühungen durch die Bürgermeister:innen und Landrät:innen mit Verweis auf angebliche Rechtswidrigkeit unterbunden. Hierzu stellt die Landesregierung auf Anfrage des Linkspolitikers klar, dass entsprechende politische Erklärungen auch durch das kommunale Selbstverwaltungsrecht des Grundgesetzes geschützt sind, wenn damit die konkrete Hilfeleistung durch Einwohner:innen gemeint ist. „Unser heutiges Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung basiert darauf, dass sich die lokale Gemeinschaft um die Schwächsten kümmern sollte. Genau das trifft heute auf Menschen zu, die ihr Zuhause wegen Krieg, Verfolgung, Ausbeutung und Klimawandel verlassen mussten und nun unsere Nachbarn im Ort geworden sind“, stellt der kommunalpolitische Sprecher Sascha Bilay klar.

Nach Angaben der Initiative „Seebrücke“ hätten bisher nur Erfurt, Jena, Saalfeld/Saale und Weimar entsprechende Stadtratsbeschlüsse gefasst. In anderen Fällen wurden vorbereitete Anträge seitens der Kommunalverwaltungen bereits im Vorfeld als unzulässig eingestuft, sodass eine Debatte und Entscheidung unmöglich gemacht wurde. Wieder in anderen Fällen erhielten die Vorlagen keine Mehrheiten, weil angeblich die Aufsichtsbehörden die Beschlüsse einkassieren würden. „Ich rufe dazu auf, dass Kommunalpolitiker:innen in ihren Kommunalvertretungen die Initiative ergreifen und mit Rückenwind der Landesregierung ein klares Zeichen für Humanität setzen und deshalb entsprechende Beschlüsse beantragen“, unterstreicht Bilay.