Kritik des Landkreistages am geplanten Schulgesetz ist realitätsfern

Der bildungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Wolf, äußert sich zu den heute vorgelegten Vorschlägen des Landkreistages für die Schulstrukturentwicklung: „Ich begrüße, dass sich der Landkreistag an der Debatte über die künftigen Schulstrukturen beteiligt. Allerdings sind die Vorschläge von Frau Schweinsburg wenig geeignet, eine Unterrichtsabsicherung und den Erhalt von Schulstandorten im ländlichen Raum zu gewährleisten.“

„Ausgehend vom Personalabbaukonzept der CDU-geführten Landesregierung hätten wir im Doppelhaushalt 2018/19 mehr als 1.100 Lehrerstellen abbauen müssen. Die rot-rot-grüne Koalition hat diese Beschlüsse auf Eis gelegt und stattdessen beschlossen, dass jeder ausscheidende Lehrer ersetzt wird. Dies wird heute schon realisiert und soll zukünftig weiterhin gelten. Nichtsdestotrotz kommt es fachspezifisch und regional zu Unterrichtsausfall, da es die vorherige Landesregierung nicht realisiert hat, nach dem sich abzeichnenden Fachlehrerbedarf auszubilden und da nicht jede Lehrerstelle im ländlichen Raum mit den vorhandenen Junglehrern besetzt werden kann“, so Wolf weiter.

Die Vorschläge des Landeskreistag für kleinere Klassen sind nicht geeignet, dem fachspezifischen Lehrermangel gerade in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Aus Sicht der Linksfraktion gibt es, wenn alle Schulen als Standorte erhalten bleiben, zur verstärkten Kooperation zwischen den Schulen keine Alternative.
Minister Holter hat im Rahmen seiner Gespräche mit den Landräten bereits viele Argumente der Kreise aufgegriffen und in den Gesetzentwurf aufgenommen. Zusätzlich wurden und werden die Regelschullehrer im Einkommen aufgewertet. Ab 1. Januar 2020 sollen auch Regelschullehrer die Besoldungsstufe A13 erhalten. „Dies ist wichtig, damit Gymnasiallehrer auch an Regelschulen eingesetzt werden können. Das ist notwendig, um den Unterrichtsausfall an den Regelschulen weiter zu begrenzen“, begründet der Abgeordnete. Im Bereich der Schulbauinvestitionen werden allein im Doppelhaushalt 2018/19 die Schulträger mit 240 Mio. Euro unterstützt.
Es ist zudem wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Vorgaben für die Schul- und Klassengrößen aus dem Gesetz erst zum Schuljahresbeginn 2023 in Kraft treten sollen und dass selbst dann noch Abweichungen möglich sind. Damit ist eine länger dauernde Übergangsperiode definiert, die den Schulen vielfältige Möglichkeiten gibt, sich auf die Regelungen einzustellen.

„Der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen ist daran gelegen, jedem Kind die besten Bedingungen an den Schulen zu ermöglichen. Frau Schweinsburg hat in früheren Jahren stets den schnelleren und umfangreicheren Personalabbau gefordert, also auch bei Lehrern. Trotzdem gebe ich meiner Hoffnung Ausdruck, dass in den weiteren Beratungen zum Schulgesetz, auch im Landtag, von Seiten der Schulträger konstruktiv an Lösungen mitgearbeitet wird. Angstmache führt nicht zu guten Lösungen im Sinne der Kinder und zum Erhalt aller Schulstandorte“, ist Torsten Wolf überzeugt.