Kita-Beiträge und Gebühren transparent und gerecht gestalten

Torsten Wolf

Mit Empörung und Unverständnis reagiert der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Torsten Wolf, auf Äußerungen des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes, wonach die Kommunen und Träger allein über die Verpflegungskosten in Kindertagesstätten bestimmen könnten.

Es scheine so, als ob das Geschäftsmodell Kindergartenkind und Eltern als Goldesel bei einigen Kommunen und Trägern immer noch hoch im Kurs stehe. „Dass jetzt Gemeinden und Träger die Eltern bei den Essenskosten doppelt zu Kasse bitten wollen, ist ein Skandal und zutiefst familienfeindlich. Die Fraktion DIE LINKE wird dies morgen in ihrer Aktuellen Stunde im Landtag auch klar so benennen“, kündigt der Abgeordnete an. Die Aktuelle Stunde hat den Titel: „Familien entlasten – Kita-Beiträge und Gebühren vor Ort transparent und gerecht gestalten“.

Mit Verweis auf die Äußerungen des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes sagt Torsten Wolf weiter: „Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz. Ein Spitzenverband sollte seine Mitglieder in der rechtskonformen Umsetzung des Kita-Gesetzes unterstützen und nicht durch freie Interpretationen versuchen, die Eltern weiter finanziell zur Ader zu lassen.“ Aufgrund der in der Vergangenheit immer wieder kreativen Auslegung einiger Träger bei der Erhebung zusätzlicher Beiträge im Bereich der Essensversorgung hat der Gesetzgeber auf Anraten der Landeselternvertretung Kita die gesonderte Ermittlung der Kosten der Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung des Essens der Kinder in das Gesetz aufgenommen (§ 29 Abs. 3). Die Eltern sollen Einsicht in die Unterlagen erhalten, wie sich die Kosten im Einzelnen zusammensetzen (§ 19 Abs. 2 S.4). Waren diese Kosten ehemals bereits in der Kita angefallen, waren sie auch ein Teil der Betriebskosten und unterlagen den Elterngebühren. Wenn diese Kosten nun aus den allgemeinen Betriebskosten herausgerechnet werden, sollen die Elterngebühren auch um diesen Betrag sinken. Tun sie dies nicht, stellt es eine doppelte Veranlagung gleicher Kosten dar. De facto verändert sich die Zusammensetzung der Betriebskosten. Das ist aber den Eltern zu begründen (§ 29 abs. 2 S.4). Erfolgt dies nicht, handelt die entsprechende Kommune bzw. der Träger nicht gesetzeskonform.

Weiterhin kritisiert der Landtagsabgeordnete mit Verweis auf einen MDR-Beitrag die Darstellung der Einnahmestruktur der Kommune Harztor. Nach Darstellung durch den Bürgermeister Klante (CDU) habe Harztor 2017 vom Land lediglich 732.000 Euro für die Aufgabe Kita erhalten habe. „Dies ist falsch“, betont Wolf vor dem Hintergrund der Antwort auf eine Kleinen Anfrage (DS 6/4244). Demnach hat Harztor 540.510 Euro Pauschale nach § 19 bekommen, und der 13,6-prozentige Anteil an der Schlüsselmasse betrug 291.064 Euro (dieser ist für den Bereich Kita gesetzlich in der Berechnung so vorgesehen). Somit hat Harztor 831.564 Euro vom Land für den Bereich Kita erhalten, 99.564 Euro mehr als vom CDU-Bürgermeister dargestellt. Der kommunale Zuschussbedarf, also der aus eigenen Steuermitteln zu finanzierenden Anteil, betrug in Harztor nach Berechnung der Landesregierung in 2017 exakt 807.800 Euro. „Wenn also die Kommune alle Mittel ordnungsgemäß eingesetzt hätte, dann hätten den 1,6 Millionen  Ausgaben Einnahmen und eigene Steuermittel in Höhe von 1,639 Millionen Euro gegenübergestanden. Damit hätte Harztor auf Elterngebühren gänzlich verzichten können, da nach § 29 Abs. 1 Kita-Gesetz Eltern nur in angemessener Weise zu beteiligen sind“, so Wolf abschließend.