Kein vorsätzliches Verschweigen von Straftaten in und um Flüchtlingsunterkünfte

Zur anhaltenden Debatte um die angebliche Anweisung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK), über Straftaten von Migrantinnen und Migranten nicht oder nur eingeschränkt zu berichten, äußert Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, sein Unverständnis: „Auch nach einer Woche in Varianten wiederholter Behauptungen sind mir keine belastbaren Fakten bekannt, die ernsthafte Zweifel an der Aussage des Innenministeriums, keine Weisung zum  Verschweigen von Straftaten nichtdeutscher Täter erteilt zu haben, wecken könnten.“

Auch die nunmehr thematisierte E-Mail einer Polizeibehörde sei inhaltlich nicht zu beanstanden, zumal niemand ernsthaft behaupten könne, eine Mail aus dem vergangenen Winter habe der Berichterstattung angesichts der sich im Sommer verschärfenden Flüchtlingssituation gelten können.

Die Polizei sei gehalten, über Kriminalität unbeschadet der Herkunft oder Religion der mutmaßlichen Täter angemessen zu informieren. Diesem Anspruch sei sie in den letzten Monaten auch gerecht geworden, was durch Presseinformationen – etwa zu Suhl oder Arnstadt – verdeutlicht werde.

 

Mit Blick auf Presseverlautbarungen der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag und des Chefs der Thüringer Gewerkschaft der Polizei (GdP) betont Dittes: „Wer jetzt faktenfrei und fortgesetzt kolportiert, es gebe ein vorsätzliches Verschweigen von Straftaten in und um Flüchtlingsunterkünfte, der trägt absolut nichts zur Versachlichung der Debatte bei, sondern heizt die Legendenbildung vom angeblich kriminellen Ausländer nur weiter an.“