Innenausschuss beschließt Gesetzesentwurf – Bundesmittel für aus der Ukraine geflüchtete Menschen können zeitnah an Kommunen weitergeleitet werden

Katja Maurer

„Mit dem heute vom Innenausschuss beschlossenen Gesetzentwurf von DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird geregelt, dass die vom Bund den Ländern für die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit aus der Ukraine geflüchteter Menschen im Jahr 2023 zur Verfügung gestellten Mittel an die Kommunen im Freistaat zeitnah und zu 100 % weitergeleitet werden“, erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Katja Maurer.

 

Der auf Thüringen entfallende Betrag, welcher sich aus dem Beschluss der Ministerpräsident:innen vom Herbst 2022 ergibt, beträgt rund 36,6 Millionen Euro. Davon werden 12,5 Millionen Euro im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Herrichtung von Wohnraum für die Unterbringung Geflüchteter in Thüringen zur Verfügung gestellt, um die kommunalen Kapazitäten für die Unterbringung von geflüchteten Menschen zu entlasten. Der verbleibende Anteil in Höhe von rund 24,1 Millionen Euro soll den kommunalen Gebietskörperschaften umgehend als Vorschuss für ihre Mehraufwendungen im Anwendungsbereich des Zweiten, Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch infolge des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen sowie bei der Schülerbeförderung zur Verfügung gestellt werden, bevor diese im kommenden Jahr zu 100 % erstattet werden.

 

„Wir übernehmen Verantwortung gegenüber den Kommunen bei der Versorgung aus der Ukraine geflüchteter Menschen. Mit dem heute gefassten Beschluss des Ausschusses kann die Auszahlung der Mittel noch vor den Parlamentsferien erfolgen“, betont Katja Maurer abschließend.