Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge von 2015 bis 2018 erforderlich

Sascha Bilay

„Wir sind davon überzeugt, dass eine Härtefallregelung für Straßenausbaubeiträge von 2015 bis 2018 erforderlich ist und teilen somit nicht die ablehnende Einschätzung des Innenministeriums. Eine solche Regelung sollte aus unserer Sicht alle Beitragsbescheide für Baumaßnahmen umfassen, bei denen in den Jahren 2015 bis 2018 die sachliche Beitragspflicht entstanden ist“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Sascha Bilay.

Hintergrund des Vorschlages ist die Gesetzesregelung aus dem Jahr 2019, wonach für Straßenausbaumaßnahmen, für die die sachliche Beitragspflicht erst ab dem 1. Januar 2019 entstanden ist, keine Beiträge mehr erhoben werden. Aufgrund dieser Stichtagsregelung und der für frühere Baumaßnahmen unverändert geltenden gesetzlichen Bestimmungen werden aber noch Straßenausbaubeiträge für alte Baumaßnahmen erhoben. Dies betrifft alle gemeindlichen Straßenbauprojekte, bei denen in den Jahren 2015 bis 2018 die Beitragspflicht entstanden ist und für die innerhalb von vier Jahren der finanzielle Abschluss der Maßnahmen erfolgen muss. „Dies führt dazu, dass zwar Straßenausbaubeiträge ab 2019 gesetzlich abgeschafft sind, jedoch bis 2022 entsprechende Bescheide für Altmaßnahmen möglich sind. Damit verbundene Härten müssen aus unserer Sicht abgefedert werden“, betont der Kommunalexperte der LINKE. Deshalb schlage die Linksfraktion eine Regelung vor, wonach alle Straßenausbaubeiträge für die oben genannten Baumaßnahmen bei 2.000 Euro insofern gekappt werden, dass das Land Beitragspflichtigen den Betrag über 2.000 Euro erstattet. Voraussetzung sei, dass die Beitragsbescheide durch die Gemeinden erlassen sind und rechtskräftig sein müssen.

Für den Härtefallfonds werden Kosten in Höhe von insgesamt 15 Millionen Euro prognostiziert, welche sich auf mehrere Jahre verteilen. Im Landeshaushalt für 2021 seien sieben Millionen Euro zu veranschlagen, um fällige Beitragsbescheide der Jahre 2019 und 2020 abarbeiten zu können. Für 2022 und 2023 würden jeweils weitere vier Millionen Euro zur Abwicklung von Erstattungen der Vorjahre benötigt. „Wir brauchen eine solche Regelung zum Abbau eines Glaubwürdigkeits- und Akzeptanzproblems im Zusammenhang mit Altbescheiden. Dass Menschen gegebenenfalls trotz der Abschaffung der Beiträge im Jahr 2019 noch in 20 Jahren für Straßenausbaumaßnahmen aus den Jahren davor zahlen müssen, ist nicht vermittelbar“, sagt Sascha Bilay.