Guter Entwurf für Inklusion im neuen Schulgesetz

„Entgegen allen Unkenrufen hat das Bildungsministerium unter Leitung von Dr. Birgit Klaubert einen ausgewogenen und zukunftsweisenden Vorschlag zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Beschulung vorgelegt", so Torsten Wolf, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, nach der Vorstellung des Inklusionsteils des neuen Schulgesetzes im Inklusionsbeirat.

„Einerseits wird inklusive Beschulung als Prinzip festgeschrieben, andererseits den Schulen die Entwicklung hin zu inklusiven Schulen als Prozess ermöglicht. So ist die Beschulung an den Förderzentren nur noch bei manifestem und dauerhaftem Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, Hören und Sehen sowie motorische Entwicklung vorgesehen. Ungeachtet dessen können Schüler auch zukünftig am Förderzentrum beschult werden, wenn die jeweils notwendigen personellen und sächlichen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht nicht vorhanden sind. Neben der Einstellung zusätzlicher Förderpädagogen, die wir als LINKE unterstützen, werden wir uns auch für die Verdoppelung der Zahl der Schulpsychologen und mehr Schulsozialarbeit stark machen. Dies alles sind ausgehandelte Teile des Koalitionsvertrages, die bei hervorragender Haushaltslage nun endlich auch mit dauerhaften Stellen untersetzt werden müssen. Hierfür sollten Rücklagen aus den Überschüssen gebildet werden“, fordert der Bildungspolitiker, der gleichzeitig im Haushalts- und Finanzausschuss sitzt.