Gute Dolmetscher- und Übersetzer-Dienstleistungen für Rechtsuchende wichtig – rechtliche Änderungen beschlossen

Dr. Iris Martin-Gehl

Dr. Iris Martin-Gehl, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag zum heutigen Landtagsbeschluss über neue Regelungen zu Dolmetscher- und Übersetzerleistungen im Bereich der Justiz:

„Der heutige Landtagsbeschluss zu neuen Regelungen im Bereich der Dolmetscher- und Übersetzerleistungen in der Thüringer Justiz rückt die Bedeutung dieses Themas für die erfolgreiche Durchsetzung der Rechte von Betroffenen in den Fokus. Dies ist ein Bereich, der für die Justiz von großer, von zunehmender Bedeutung ist. Denn: Die fortschreitende Globalisierung unseres gesellschaftlichen Lebens und kulturelle Vielfalt in allen Lebensbereichen bringt es mit sich, dass Gerichte, Ermittlungsbehörden, Notare mit Menschen zu tun haben, die der deutschen Sprache nicht bzw. nur ungenügend mächtig sind.“

„Man denke nur an die steigende Zahl von Verfahren aus den Bereichen des Aufenthalts- und Asylrechts bei den Verwaltungsgerichten, an „grenzüberschreitende“ familienrechtliche Verfahren oder auch an die in den Notariaten zunehmend vorzunehmenden Beglaubigungen ausländischer Urkunden und Dokumente. Da die verfassungsmäßig verbriefte Rechtsweggarantie für alle gleichermaßen gilt, sind Sprachbarrieren durch den Einsatz von Sprachmittlern zu überwinden. Das betrifft selbstverständlich ebenso die Menschen, die sich aufgrund einer Behinderung sprachlich nicht ausdrücken können. Dolmetscher und Übersetzer sowie Gebärdensprachdolmetscher tragen daher in erheblichem Maße zu einer funktionierenden Rechtspflege bei. Umso wichtiger ist es sicherzustellen, dass die in verschiedenen Bereichen der Justiz zum Einsatz kommenden Sprachmittler nach persönlicher Eignung und fachlicher Qualifikation hohe Standards aufweisen. Dies sicherzustellen ist Anliegen des heute beschlossenen Gesetzes. Es sieht vor, dass mit den neuen Landesregelungen die Vorgaben für Sprachmittler-Dienstleistungen in der Justiz auf Bundes- und Landesebene in den Qualitätsstandards vereinheitlicht und weiterentwickelt werden. Die im Rahmen der Ausschussberatungen von Berufsverbänden gemachten Regelungsvorschläge zu Informationspflichten und zum Bestandsschutz für langjährig tätige Dolmetscher und Übersetzer wurden auch in das neue Gesetz aufgenommen. Unabhängig davon bleibt es aber weiterhin Aufgabe, künftig ein breites bedarfsdeckendes Spektrum an Dolmetscher- und Übersetzer-Dienstleistungen in Thüringen bereitzustellen, das auch so genannte „seltene Sprachen“ einschließt.“