Gutachten zur Rundfunkgebühr: Paul Kirchhof zeigt, wie es gerechter und nicht teurer wird

Das nun vorliegende Gutachten von Paul Kirchhof bejaht die Frage, ob auch eine Haushaltsabgabe neben der modifizierten Rundfunkgebühr europarechtlich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, André Blechschmidt: "Dieses Gutachten gibt Ministerpräsidenten und Medienpolitikern Hinweise, wie das System der Rundfunkgebühr so novelliert werden kann, dass es für die Gebührenzahler gerechter und nicht teurer wird."

Bestätigt habe Kirchhof auch die Forderung, dass in Zukunft der Gebührenausfall durch Befreiungen durch die Versicherungsträger zu tragen sei. Da die Einnahmen somit um ca. 870 Mio. Euro steigen würden, sieht Blechschmidt darin die Möglichkeit, bei der Umstellung auf ein neues Rundfunkgebührenmodell keine finanziellen Erhöhungen vornehmen zu müssen.

Mit Blick auf die "Grundfrage", ob steuerorientierte, gerätebezogene oder eine Haushaltsabgabe, nimmt der Landtagsabgeordnete die verfassungsrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit einem Steuermodell zur Kenntnis.

Blechschmidt hebt besonders hervor, dass mit dem neuen Gebührenmodell einerseits die neuesten technischen Entwicklungen und das damit verbundene veränderte Nutzungsverhalten erfasst werden und andererseits die verfassungsrechtlich garantierte Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - einschließlich der dafür notwendigen finanziellen Mittel - gesichert bleibt. "DIE LINKE wird wie in der Vergangenheit", so der Landtagsabgeordnete, "verstärktes Augenmerk auf die Befreiungstatbestände u.a. für Geringverdiener, Studenten, Hartz IV-Empfänger richten".