Gesetz zur Bildungsfreistellung: Ausgewogen, vernünftig, zeitgemäß

„Das Gesetz, das bezahlten Bildungsurlaub für Beschäftigte regelt, ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens“, unterstreicht Torsten Wolf, Bildungspolitiker der Linksfraktion, angesichts der ersten Beratung des Bildungsfreistellungsgesetzes heute im Landtag.

DIE LINKE, SPD, GRÜNE haben gemeinsam mit Gewerkschaften, Volkshochschulen und vielen anderen Bildungsinitiativen einen gesetzlich geregelten Bildungsurlaub gefordert. Dementgegen hat die CDU in Thüringen in den letzten Jahren solche Initiativen blockiert. Bedenken, dass ein Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen einschränke, seien komplett unbegründet. Die tatsächlichen Zahlen belegten, dass in einem Betrieb mit z.B. 30 Beschäftigten die durch das Gesetz tangierte Jahresbruttolohn-Summe des Unternehmens bei 0,07 Prozent und die Jahreswochen-Arbeitszeit bei 0,06 Prozent liegt.

„Rot-Rot-Grün legt einen Gesetzentwurf vor, der ausgewogen, vernünftig und zeitgemäß ist“, unterstreicht Bildungsexperte Wolf. Er verweist darauf, dass man sich bei der Auswahl der Betriebsgrößen an zwei bewährten Gesetze - das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz - orientiert hat.

„Das rot-rot-grüne Bildungsfreistellungsgesetz wird den Thüringer Arbeitsmarkt modernisieren. Wir werden mit diesem Gesetz 92 Prozent der Beschäftigten in Thüringen ermöglichen, ihre Bildungsinteressen wahrzunehmen. Damit wird den Beschäftigten entscheidender Freiraum für arbeitsweltbezogene Bildung, für politische Bildung und die Erweiterung der Kenntnisse für die Ausübung eines Ehrenamtes gegeben“, so Torsten Wolf.