Gemeindeneugliederungsgesetz 2024 setzt Kurs für zukunftsfeste neue kommunale Verwaltungsstrukturen fort

Katja Maurer

„Mit dem jetzt vom Innenausschuss beschlossenen Gemeindeneugliederungsgesetz 2024 wird der von Rot-Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode begonnene Kurs zur Schaffung zukunftsfester neuer kommunaler Verwaltungsstrukturen konsequent fortgeführt. Damit wird bereits das zweite Neugliederungsgesetzesverfahren in dieser Legislaturperiode im Landtag in der kommenden Woche im Plenum abgeschlossen“, erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Maurer.

 

Das nunmehr beschlossene Gesetz beinhaltet insgesamt neun Neugliederungsmaßnahmen mit 29 beteiligten Städten und Gemeinden. Betroffen davon sind die Landkreise Eichsfeld, Gotha, Greiz, Schmalkalden-Meiningen sowie der Saale-Holzland-Kreis, der Unstrut-Hainich-Kreis und der Wartburgkreis. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen kommunalen Strukturänderungen sollen insgesamt mit etwa 21,4 Millionen Euro durch das Land unterstützt werden. Darin enthalten sind unter anderem Neugliederungsprämien, Strukturbegleit- und Entschuldungshilfen.

 

Mit dem Gesetz wird der Empfehlung des Rechnungshofes im diesjährigen Jahresbericht gefolgt, den Prozess kommunaler Neugliederungen konsequent fortzusetzen und in diesem Zusammenhang weitere Anreize für Neugliederungen zu schaffen. Demnach haben größere Verwaltungseinheiten Vorteile sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht. „Das Gesetz sollte Ermunterung an weitere Gemeinden, aber auch kreisfreie Städte und Landkreise in Thüringen sein, sich künftig in neuen zukunftsfesten Verwaltungsstrukturen zu organisieren. Das Land wird diesen Prozess auch weiterhin aktiv insbesondere auch finanziell unterstützen“, betont Katja Maurer.

 

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