Gemeindeneugliederungsgesetz 2024 – Kurs zur Schaffung zukunftsfester neuer kommunaler Verwaltungsstrukturen wird fortgeführt

Katja Maurer

„Mit dem heute von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines Gemeindeneugliederungsgesetzes 2024 wird der von Rot-Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode begonnene Kurs zur Schaffung zukunftsfester neuer kommunaler Verwaltungsstrukturen konsequent fortgeführt. Damit wird bereits das zweite Neugliederungsgesetzesverfahren in dieser Legislaturperiode im Landtag auf den Weg gebracht“, erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Maurer.

Das nunmehr im Landtag zu beratende Gesetz beinhaltet insgesamt neun Neugliederungsmaßnahmen. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen kommunalen Strukturänderungen sollen insgesamt mit etwa 21,4 Millionen Euro durch das Land unterstützt werden. Darin enthalten sind unter anderem Neugliederungsprämien, Strukturbegleit- und Entschuldungshilfen.

Mit dem Gesetzentwurf wird der Empfehlung des Rechnungshofes im diesjährigen Jahresbericht gefolgt, den Prozess kommunaler Neugliederungen konsequent fortzusetzen und in diesem Zusammenhang weitere Anreize für Neugliederungen zu schaffen. Demnach haben größere Verwaltungseinheiten Vorteile sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht. „Das jetzige Gesetzgebungsverfahren sollte Ermunterung an weitere Gemeinden aber auch kreisfreie Städte und Landkreise in Thüringen sein, sich künftig in neuen zukunftsfesten Verwaltungsstrukturen zu organisieren. Das Land wird diesen Prozess auch weiterhin aktiv, insbesondere finanziell unterstützen“, betont Katja Maurer.