Gebrauch von Eilentscheidungen in den Kommunen

Sascha Bilay

„Die (Ober-)Bürgermeister und Landräte sind gut beraten, von ihrem Recht auf Eilentscheidungen auch in Corona-Zeiten nicht übermäßig Gebrauch zu machen. Selbst wenn es unter Ausschöpfung aller anderer Möglichkeiten unumgänglich sein sollte, ist eine vorherige Konsultation der Gremien über Telefonkonferenzen oder E-Mails anzuraten“, empfiehlt der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Sascha Bilay.

Es zeichne sich ab, dass Amtsträger vermehrt von ihrem Recht Gebrauch machen würden, mit Verweis auf die Corona-Krise eigenmächtige Entscheidungen zu treffen. Das Gesetz sehe dies nur als strikte Ausnahme vor, wenn keine Beratung mit den gewählten Gremien der Gemeinderäte, Stadträte oder Kreistage möglich seien. Selbst Dringlichkeitsbeschlüsse mit verkürzter Ladungsfrist von lediglich drei Tagen seien zunächst anzustreben. Dabei habe die Landesregierung ausdrücklich die Sitzung der Gremien unter besonderen Hygieneauflagen ermöglicht. „Aus meiner eigenen Verwaltungserfahrung weiß ich, dass nur extrem wenige Entscheidungen nicht drei Tage warten können. Selbst Eilentscheidungen von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten bedürfen einer verwaltungsinternen Bearbeitungszeit von zwei bis drei Tagen. In dieser Zeit kann man auch die Gremien beteiligen“, betont der Abgeordnete.
Insbesondere während der Osterferien sollten die Amtsinhaber vom Eilentscheidungsrecht Abstand nehmen. In dieser Zeit wären wegen Urlaub ohnehin keine Sitzungen geplant. Von daher wäre es nicht plausibel, wenn nun in den Rathäusern und Landratsämtern ganz unerwartet Entscheidungen anstünden. So bereite beispielsweise die Bürgermeisterin von Gerstungen (Wartburgkreis) die nächste reguläre Sitzung für Ende April vor. „In jedem Falle müssen die Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage ohnehin in der ersten Sitzung nach dem coronabedingten Ausnahmezustand über die Eilentscheidungen unterrichtet werden. Spätestens dann laufen die (Ober-)Bürgermeister und Landräte Gefahr, sich für unnötige eigenmächtige Entscheidungen rechtfertigen zu müssen“, weist der Kommunalpolitiker Bilay hin.