Frühgeborenenstation Level 1 in Suhl gesichert

Philipp Weltzien

Die Petition zum Erhalt des Perinatalzentrums Level 1 in Suhl wurde heute im Petitionsausschuss abschließend beraten. Hierzu erklärt Philipp Weltzien, Mitglied im Petitionsausschuss für die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Das Thüringer Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass nach einer standortbezogenen Prognose Suhl nächstes Jahr die geforderte Mindestmenge zur Versorgung von Frühgeborenen, bei denen eine unmittelbare spezialisierte intensivmedizinische Versorgung des Neugeborenen absehbar ist, erfüllen wird. Das heißt, das Perinatalzentrum Level 1 in Suhl kann auch ohne Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2024 weiter seine Leistungen anbieten. Unabhängig davon fordere ich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss seine Zusage einhält, für eine flächendeckende Versorgung durch Stärkung der Level 2 und Level 3 Zentren zu sorgen“, so Weltzien. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gehören Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Krankenkassen sowie Patientenvertreterinnen und -vertreter an.

Für manche Leistungen, die ein Krankenhaus anbietet, werden sogenannte Mindestmengen an Patientinnen und Patienten gefordert, die innerhalb eines Jahres behandelt werden müssen. Auch ein Perinatalzentrum Level 1 unterliegt einer solchen Mindestmenge. Im Jahr 2022 lag die Mindestmenge noch bei 14 extrem kleinen Frühgeborenen, dieses Jahr liegt sie bei 20 und nächstes Jahr bei 25 extrem kleinen Frühgeborenen. Erfüllt die Klinik die Fallzahlen nicht, bekommt sie die Leistungen in diesem Bereich von den Krankenkassen nicht mehr erstattet. Die Petentinnen und Petenten befürchten, dass durch die deutliche Erhöhung der Mindestmenge genau das dem Klinikum in Suhl drohe.

Dazu erklärt Philipp Weltzien: „Aus meiner Perspektive ist die Argumentation des G-BA nicht überzeugend, dass einerseits die bisherige Fallzahl zur Qualitätssicherung am Standort Suhl nicht ausreichen würde, aber gleichzeitig dem Klinikum eine hervorragende Arbeit attestiert wird. Da kann dann schon der Verdacht aufkommen, dass es bei der Festlegung von Mindestmengen wohl auch darum geht, Ausgaben einzusparen.“

Die bisherigen Bundesregierungen hätten durch den herrschenden Wettbewerb die Gesundheitsversorgung immer weiter kommerzialisiert. Um Kosten zu sparen, seien zudem Leistungen aus dem Katalog der Krankenkassen gestrichen worden. Diese seien aber notwendig für eine gute Versorgung und gerechte Teilhabe der Menschen.

„Wir stehen weiter an der Seite derjenigen, die sich für den Erhalt des Level-1-Zentrums in Suhl über 2024 hinaus einsetzen und für eine langfristige Absicherung des Standortes kämpfen“, unterstreicht Weltzien.

Die Petition zum Erhalt des Perinatalzentrums Level 1 in Suhl wurde heute im Petitionsausschuss abschließend beraten. Hierzu erklärt Philipp Weltzien, Mitglied im Petitionsausschuss für die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Das Thüringer Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass nach einer standortbezogenen Prognose Suhl nächstes Jahr die geforderte Mindestmenge zur Versorgung von Frühgeborenen, bei denen eine unmittelbare spezialisierte intensivmedizinische Versorgung des Neugeborenen absehbar ist, erfüllen wird. Das heißt, das Perinatalzentrum Level 1 in Suhl kann auch ohne Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2024 weiter seine Leistungen anbieten. Unabhängig davon fordere ich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss seine Zusage einhält, für eine flächendeckende Versorgung durch Stärkung der Level 2 und Level 3 Zentren zu sorgen“, so Weltzien. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gehören Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Krankenkassen sowie Patientenvertreterinnen und -vertreter an.

Für manche Leistungen, die ein Krankenhaus anbietet, werden sogenannte Mindestmengen an Patientinnen und Patienten gefordert, die innerhalb eines Jahres behandelt werden müssen. Auch ein Perinatalzentrum Level 1 unterliegt einer solchen Mindestmenge. Im Jahr 2022 lag die Mindestmenge noch bei 14 extrem kleinen Frühgeborenen, dieses Jahr liegt sie bei 20 und nächstes Jahr bei 25 extrem kleinen Frühgeborenen. Erfüllt die Klinik die Fallzahlen nicht, bekommt sie die Leistungen in diesem Bereich von den Krankenkassen nicht mehr erstattet. Die Petentinnen und Petenten befürchten, dass durch die deutliche Erhöhung der Mindestmenge genau das dem Klinikum in Suhl drohe.

Dazu erklärt Philipp Weltzien: „Aus meiner Perspektive ist die Argumentation des G-BA nicht überzeugend, dass einerseits die bisherige Fallzahl zur Qualitätssicherung am Standort Suhl nicht ausreichen würde, aber gleichzeitig dem Klinikum eine hervorragende Arbeit attestiert wird. Da kann dann schon der Verdacht aufkommen, dass es bei der Festlegung von Mindestmengen wohl auch darum geht, Ausgaben einzusparen.“

Die bisherigen Bundesregierungen hätten durch den herrschenden Wettbewerb die Gesundheitsversorgung immer weiter kommerzialisiert. Um Kosten zu sparen, seien zudem Leistungen aus dem Katalog der Krankenkassen gestrichen worden. Diese seien aber notwendig für eine gute Versorgung und gerechte Teilhabe der Menschen.

„Wir stehen weiter an der Seite derjenigen, die sich für den Erhalt des Level-1-Zentrums in Suhl über 2024 hinaus einsetzen und für eine langfristige Absicherung des Standortes kämpfen“, unterstreicht Weltzien.