Ermittlungen gegen Künstler eingestellt - LINKE begrüßt gemeinsames Vorgehen der Justiz zum Verfahrensende

Susanne Hennig-Wellsow, Steffen Dittes

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und einer Vielzahl von Vorwürfen an den beteiligten Geraer Staatsanwalt hat das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz im Ergebnis einer Beratung von Staatsanwaltschaft Gera, Generalstaatsanwaltschaft und TMMJV mitgeteilt, dass das §129er Verfahren eingestellt wurde und der ermittelnde Staatsanwalt bis zur Klärung der erhobenen Vorwürfe mit anderen Aufgaben betraut wird. Dazu erklärt Susanne Hennig-Wellsow, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Thüringer Landtag:
 
„Es ist gut, dass das absurde Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die Künstlergruppe nach knapp 500 Tagen endlich eingestellt wurde und der Staatsanwalt, der mit einer Vielzahl an erheblichen Vorwürfen, insbesondere zur politischen Einflussnahme, konfrontiert wurde, bis zur Klärung dieser mit anderen Aufgaben betraut wird. Das unrühmliche Verfahren hatte es bis in die „New York Times“ und den britischen „Guardian“ geschafft. Durch das nunmehr gemeinsame Vorgehen von Justizministerium, Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Gera macht die Justiz deutlich, dass sie sich nicht politisch vereinnahmen lässt, bereit ist Fehler zu korrigieren und gleichermaßen weiteren Aufklärungsbedarf erkennt. Damit werden Akzeptanz und Vertrauen in den Rechtstaat gestärkt“
 
Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, der mit einer Kleinen Anfrage die Ermittlungen ans Licht brachte, erklärt: „Durch die richtige Entscheidung sind die nötigen Voraussetzungen geschaffen, die angekündigte Klärung endgültig zum Abschluss zu bringen. Dass Justizministerium ist nun in der Verantwortung, die Vorwürfe und die vielen offenen Fragen in den nächsten Wochen lückenlos aufzuklären. Ebenso gehe ich davon aus, dass nun den Strafverteidigern der betroffenen Künstler auch die bislang verwehrte Akteneinsicht gestattet wird.“ Der Abgeordnete Steffen Dittes hat zur Aufklärung einen 22-seitigen Fragekatalog mit zwei Kleinen Anfragen im Thüringer Landtag eingereicht.
 
Hennig-Wellsow und Dittes erklären abschließend: „Die Kunstfreiheit ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt“.