Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vertagt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Fahrverboten zwecks Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten vertagt. „Keineswegs vertagen darf man den seit langem geforderten Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Denn nicht nur Schadstoffe, wie Stickstoffoxide, Feinstaub oder CO2, sind ein großes Problem vor allem in den Städten, sondern zunehmend auch Lärm und Staubelastung auf den Straßen. Deshalb ist ein Fahrverbot selbst für eine Vielzahl von Autos keine echte Alternative“, unterstreicht Dr. Gudrun Lukin, Sprecherin für Verkehrspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

„Mehr elektrifizierte Bahnwege, alternative Antriebssysteme, flächendeckender ÖPNV, Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene, auch die Herauslösung des LKW-Durchgangsverkehrs aus den Kommunen sind dringend notwendig, es gibt viel zu tun“, so die Abgeordnete.

Für die Finanzierung der schadstoffreduzierenden Umrüstung von Fahrzeugen, egal ob bei Autos oder Bussen, sollten die Konzerne mit herangezogen werden, die in betrügerischer Absicht falsche Angaben gemacht haben, fordert Frau Dr. Lukin.