Einigung zur Grundsteuer ist grundsätzlich zu begrüßen – Öffnungsklausel birgt die Gefahr eines Flickenteppichs

Ralf Kalich

„Mit Blick auf drohende massive Einnahmeverluste der Kommunen in Thüringen ab dem 1. Januar 2020 ist die Einigung der Koalition in Berlin zur Grundsteuer grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings vertieft die Verständigung auf eine Öffnungsklausel die Steuerungerechtigkeit in Deutschland“, erklärt Ralf Kalich, Sprecher für Kommunalfinanzen der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Diese Öffnungsklausel stelle die vom Grundgesetz geforderte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse weiter in Frage. Denn es sei bislang völlig offen, ob Bayern nur das Berechnungsmodell für die Grundsteuer ändere oder ob es auch zu deutlichen Steuernachlässen beim Gesamtaufkommen oder zu Zusatzbelastungen für Mieterinnen und Mieter auf Länderebene komme. „Die LINKE hält an ihrer Forderung fest, dass die Grundsteuer den Wert der Gebäude berücksichtigen muss. Auch darf sie nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter als Betriebskosten umgelegt werden“, unterstreicht der Abgeordnete.

Eine Öffnungsklausel im Gesetz, die es Bundesländern erlaube, von der bundesweiten Gesetzgebung abzuweichen, bedrohe die Finanzen der Kommunen und schaffe unterschiedliches Recht in unterschiedlichen Landesteilen. Einen solchen Flickenteppich lehne DIE LINKE ab, so Ralf Kalich.

Der Abgeordnete der LINKEN erwarte zudem, dass das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag nicht im Schweinsgalopp vollzogen werde. „Ich gehe davon aus, dass unter Einbeziehung der Bundesländer jetzt ein transparentes parlamentarisches Verfahren auf den Weg gebracht wird“, betont Ralf Kalich.