Dittes: Bundesverfassungsgerichtsurteil zum BKA-Gesetz stärkt Grundrechte der Bürger

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Teile des BKA-Gesetzes zu Überwachungsmaßnahmen und Einschränkungen der Privatsphäre verfassungswidrig sind. Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt dazu: „Das Urteil ist ein wichtiges Signal an all jene, die seit 2001 nach jedem Terroranschlag immer wieder unverhältnismäßig Sicherheitsgesetze und Eingriffsbefugnisse verschärfen, die in der Konsequenz eine noch engere Überwachung der Menschen bedeuten.“

Das Gericht habe einmal mehr damit klargestellt, dass es „Terrorismusbekämpfung nicht um jeden Preis geben kann, sondern stets eine Balance mit den verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten der Bürger erforderlich ist“, so der Abgeordnete weiter. Dass in den letzten 15 Jahren in Deutschland fast 40 Mal neue Sicherheitsgesetze erschaffen oder geändert wurden und in zahlreichen Fällen das Bundeverfassungsgericht diese wieder einkassieren musste, weil sie in verfassungswidriger Weise in den Kernbereich privater Lebensführung der Bürger eingriffen, mache deutlich, dass es auch einen Mentalitätswechsel in der Sicherheitspolitik brauche.

Steffen Dittes weiter: „Ich hoffe, dass in künftige Debatten wieder Sachlichkeit einkehrt, wenn es darum geht, ob oder welche neuen gesetzlichen Anpassungen im Bereich von Sicherheitsgesetzen wirklich erforderlich sind, ohne dass für ein möglicherweise subjektiv empfundenes Unsicherheitsgefühl erneut das Verhältnismäßigkeitsgebot geopfert wird.“

Der Abgeordnete sieht mit dem Urteil auch ein Vorhaben der Thüringer Koalitionsfraktionen bestätigt. „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart werden wir auch das Thüringer Polizeiaufgabengesetz (PAG) novellieren, um die Eingriffsbefugnisse auf das im Gefahrenabwehrrecht Notwendige und Anwendbare und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Maß zu reduzieren, unscharfe Definitionen wie der Rechtsbegriff der Gefahr sollen hinreichend definiert und Kontrollrechte gestärkt werden.“ Dittes abschließend: „Dass der Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung in Polizeiaufgabengesetzen eine zentrale Rolle spielen muss, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil dabei eindrücklich hervorgehoben.“