Digitale Werkzeuge sinnvoll nutzen - Änderung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen

Der Thüringer Landtag hat in der Plenarsitzung am Mittwoch die geplante Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Vorausgegangene Debatten und Anhörungen von Praxispartner*innen im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss lieferten die Grundlage für den Mehrheitsbeschluss im Landtag.

Dazu erklärt Donata Vogtschmidt, Sprecherin für Katastrophenschutz und Feuerwehren der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: "Heute hat der Thüringer Landtag den rot-rot-grünen Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes mit Änderungen beschlossen, sodass ab dem 1. Januar 2024 mehrere neue Regelungen in Kraft treten werden: Darunter das nunmehr gesetzlich verankerte neue Instrument des Telenotarztes, wenn der klassische Notarzt in Folge von großflächigen Ausfällen oder Behinderungen nicht selbst vor Ort sein kann. Ebenso die Einführung einer Erprobungsregelung für den Einsatz der smartphonebasierten Ersthelferalarmierung, sodass es künftig möglich sein könnte, Menschen in Notsituation noch schneller zu helfen. Etwa 65.000 Personen sterben jedes Jahr an einem Herzstillstand, nach etwa drei bis vier Minuten ohne qualifizierte Hilfe können bei einem Herzstillstand bereits bleibende Schäden eintreten. Künftig können Thüringer Leitstellen neben der Alarmierung des Rettungsdienstes testweise ergänzend qualifizierte Ersthelfer in der Umgebung des Notfallortes per App alarmieren, so kann das sogenannte ,therapiefreie Intervall' verkürzt werden."

Zu den weiteren Änderungen gehört eine Anpassung der zum 31.12.2023 auslaufenden Frist zur Nachqualifizierung von Rettungsassisten:innen hin zu höherwertig ausgebildeten Notfallsanitäter:innen. Diese Frist wird für den Bereich der Leitstellen und die Fahrerinnen und Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge noch bis zum Jahresende 2028 verlängert. Außerdem werden die verpflichtende Umsetzung des barrierefreien Notrufs, die Einführung einer Experimentierklausel für neue Versorgungskonzepte und eine Regelung zur Kostenerstattung von Führerscheinen im Rettungsdienst geregelt. Der Gesetzentwurf konnte den Landtag passieren, nach dem sich Rot-Rot-Grün und FDP auf einen gemeinsamen Landtagsbeschluss verständigt hatten.

"Mit dem heute beschlossenen Entwurf tragen wir verantwortungsvoll dafür Sorge, dass Thüringen ein sicheres Bundesland bleibt und künftig noch sichererer sein wird. Der Dank gilt den Praxispartner*innen für den konstruktiven Austausch auf Augenhöhe während der Ausschussanhörungen!", so Vogtschmidt abschließend.