DIE LINKE: Streikverbot für verbeamtete Lehrer ist unzeitgemäß und muss revidiert werden

„Das Streikverbot für verbeamtete Lehrer ist unzeitgemäß und muss revidiert werden“, erklärt Torsten Wolf, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, angesichts der heutigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Beamtenstreikrecht für Lehrerinnen und Lehrer. Im Mittelpunkt des Verfahrens mit seiner langen Vorgeschichte steht die Frage, ob Lehrer hoheitliche Aufgaben vollziehen und ob ihnen auf Grund dessen Grundrechte, hier das Recht auf Streik, durch den Gesetzgeber genommen werden können. Geklagt haben vier verbeamtete Lehrer, welche nach einem Streik durch ihren Dienstherren dienstrechtlich belangt wurden. Unterstützt wird die Klage durch die Bildungsgewerkschaft GEW.

Nach Ansicht des LINKE-Bildungspolitikers ist die Frage der hoheitlichen Aufgaben bereits beantwortet. Wenn verschiedene Statusgruppen - verbeamtete Lehrer, angestellte Lehrer, ja selbst Seiteneinsteiger - die gleichen Arbeitsaufgaben und Pflichten übertragen bekommen, z. B. Prüfungen abnehmen und Zeugnisse ausfertigen sowie unterschreiben, muss ihnen der Dienstherr auch gleiche Rechte einräumen und damit auch das Streikrecht. Soweit besondere Treuepflichten bei Beamten notwendig sind, u. a. in den Beschränkungen beim Dienstort, können diese daneben fortbestehen.
„Hoheitliche Aufgaben an der Schule übt im engeren Sinn nur die Schulleitung aus. Das Streikrecht ließe sich in Zukunft mit einem geregelten Schulablauf vereinbaren, da es für jeden Streik Notfallpläne gibt“, so Torsten Wolf.

Das Streikrecht ist ein politisches Menschenrecht, stellte bereits der Europäische Gerichtshof fest. Die Einschränkung eines Menschen- und Grundrechts ist nur in ganz eng begründeten Ausnahmefällen zulässig, z. B. zur Gefahrenabwehr im Bereich der Feuerwehr und der Polizei. Das Grundrecht der Schülerinnen und Schüler auf Bildung wird von streikenden Lehrern und zeitlich begrenztem Unterrichtsausfall nicht beeinträchtigt, solange durch Notfallvereinbarungen die Aufsichtspflicht und die Unterrichtserteilung grundsätzlich abgesichert sind. Deshalb sollten verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer nicht ihrer Grundrechte beraubt werden“, so der Bildungsexperte der Linksfraktion.