DIE LINKE: Steuer auf kommunale Leistungen vorerst vom Tisch

„Die Steuer auf kommunale Leistungen scheint vorerst vom Tisch. Damit ist zunächst die Gefahr gebannt, dass ab nächstem Jahr Einwohnerinnen und Einwohner zusätzlich zur Kasse gebeten werden“, informiert der kommunalpolitische Sprecher der LINKEN im Thüringer Landtag, Sascha Bilay, im Ergebnis der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage.

Seit 2016 unterliegen sämtliche Leistungen der Gemeinden, Städte und Landkreise grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Kommunen konnten sich zunächst bis 2020 von der Steuerpflicht befreien lassen. Ab nächstem Jahr sieht die aktuelle Rechtslage des Bundes die Steuer pflichtig vor. Die Rathäuser und Landratsämter sehen sich damit konfrontiert, die neue Steuer einzuführen, ohne abschließende Klarheit darüber zu haben, welche Angebote im Einzelnen tatsächlich besteuert werden müssen. Bisher ist ungeklärt, welche einzelnen Aufgaben vor Ort besteuert werden müssten. Vom Bundesfinanzminister kommen nur spärlich Auskünfte und die Finanzämter vor Ort beschränken sich auf eine nachträgliche Prüfung möglicher Steuerverstöße. „Es kann nicht sein, dass sich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dem Prozess-Risiko aussetzen, nur weil unsinnige Vorschriften in die Welt getreten wurden. Von daher ist es zu begrüßen, dass auch mit den Thüringer Stimmen im Bundesrat eine Initiative angestoßen wurde, zunächst die Fristen um weitere zwei Jahre zu verschieben und offene Fragen zu klären“, so der Abgeordnete.

Nach Einschätzung des Kommunalpolitikers der LINKEN stellt sich grundsätzlich die Frage nach Sinn und Unsinn dieser neuen Vorschrift. Von der Steuerpflicht betroffen sind nämlich kommunale Leistungen, die nur deshalb vorgehalten werden, weil es ein besonderes öffentliches Interesse gibt oder weil der Markt schon längst versagt hat. „Wenn es eine große Übereinstimmung darin gibt, dass beispielsweise Fahrscheine für den Zug seit Jahresbeginn zumindest steuerlich ermäßigt werden, sollten wir grundsätzlich darüber diskutieren, ob über die Hintertür tatsächlich andere öffentliche Aufgaben mit einer Steuer verteuert werden müssen“, hinterfragt Bilay.