DIE LINKE: Bundesratsinitiative der Landesregierung zu BVerfG Entscheidung

Die Fraktion DIE LINKE fordert mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Benachteiligung von Lebenspartnerschaften im Erbschaftssteuerrecht die Landesregierung auf, im Bundesrat aktiv zu werden.

"Die Entscheidung ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu vollständiger Gleichstellung und gleicher Teilhabe von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bzw. lesbischen und schwulen Menschen. Aus der Entscheidung müssen schnellstens umfassende politische Konsequenzen für die Verwirklichung von Grund- und Menschenrechten gezogen werden. Verfassungswidrige Regelungen betreffen auch Lebenspartnerschaften in Thüringen. Daher muss auf Gerichtsentscheidung entsprechend reagiert werden", so die Gleichstellungspolitikerin der Fraktion DIE LINKE, Karola Stange.

"Aus dem in der Thüringer Verfassung verankerten Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung ergeben sich für die Landesregierung konkrete Handlungspflichten zur Beseitigung von Diskriminierungen, daher muss die Landesregierung auch ihre Möglichkeiten im Bundesrat nutzen, um die notwendigen Änderungen im Erbschaftssteuerrecht so schnell wie möglich wirksam werden zu lassen", unterstreicht Ralf Hauboldt, Justizpolitiker der LINKEN. Hauboldt verweist in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende parlamentarische Initiative seiner Fraktion im Frühjahr 2009. Als Ergänzung zu ihrem aus 50 Artikeln bestehenden Gesetzentwurf zur Anpassung des Thüringer Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes hatte DIE LINKE von der Landesregierung auch Aktivitäten im Bundesrat zur Gleichstellung von lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht verlangt.

Die beiden Abgeordneten verwiesen abschließend darauf, dass in der kommenden Plenarsitzung ein Gesetzentwurf der LINKEN zur Durchsetzung der Zuständigkeit der Thüringer Standesämter für die Eintragung von Lebenspartnerschaften beraten wird und kündigen an, dass es aus Anlass des aktuellen BVerfG-Beschlusses einen ergänzenden Entschließungsantrag geben wird. Darin soll die Landesregierung erneut zu Aktivitäten in Sachen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht aufgefordert werden.