Bundesnotbremse war verfassungsgemäß - Schutz vor Krankheit und Tod hat Vorrang

Ralf Plötner, Dr. Iris Martin-Gehl

Ralf Plötner, gesundheitspolitischer Sprecher, und Dr. Iris Martin-Gehl, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse: „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsgemäßheit von Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren in einer akuten Pandemielage stärkt die Schutzpflichten und Schutzmöglichkeiten des sozialen Rechtsstaats, um möglichst alle Menschen wirksam gegen Krankheit und Tod zu schützen. Dahinter haben z. B. Interessen zur individuellen Freizeitgestaltung in einer Pandemielage zurückzustehen.

Mehr als 100.000 Opfer der Corona-Pandemie mahnen uns zu sozialer Verantwortung und gesellschaftlicher Solidarität aber auch dazu, nun alle rechtlich zulässigen Instrumente zum wirksamen Infektionsschutz einzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das BVerfG die weitreichenden Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren für einen Zeitpunkt der Pandemie für verfassungsgemäß erklärt hat, als das Infektionsgeschehen in Deutschland erheblich schwächer war als jetzt. Indirekt sind diese Entscheidungen aus Karlsruhe aber auch eine deutliche Aufforderung an den Bundestag, die epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder festzustellen und damit den durch die erzwungene Zuständigkeit der Bundesländer entstandenen Flickenteppich an Maßnahmen zu beenden. Wir als LINKE wollen an dieser Stelle nochmals betonen, dass nur eine von vielen Fachleuten empfohlene und vielen Menschen befürwortete - und aus LINKE-Sicht verfassungsrechtlich zulässige - allgemeine Impfpflicht der wirksame Schlüssel ist, um dem Teufelskreis sich wiederholender Pandemie-Wellen zu entkommen. Der Bundesgesetzgeber sollte daher so schnell wie möglich entsprechend aktiv werden.“