Blinde nicht fürs Fernsehen zur Kasse bitten!

Zur anstehenden Entscheidung der MinisterpräsidentInnen über den neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag erklärt André Blechschmidt, Medienpolitiker der Linksfraktion: "Wenn Frau Lieberknecht tatsächlich einem Vertrag zustimmt, der künftig auch Blinde und Gehörlose für Fernsehen und Radio zur Kasse bittet, wäre das eine dreiste Verhöhnung der Betroffenen. Allein in Thüringen wären mehrere tausend Menschen betroffen, die zukünftig nicht mehr befreit wären."

André Blechschmidt weist darauf hin, dass ausgerechnet die soziale Ungerechtigkeit der bestehenden Regelung, nämlich die pauschale Höhe der Gebühr, auch weiterhin nicht angetastet wird: "Rundfunkgebühren müssen endlich sozial gestaffelt werden. Auch die neue Regelung sieht vor, dass jemand der 600 Euro verdient, genauso viel Gebühren bezahlt wie jemand mit einem Einkommen von 6000 Euro. Eine grundlegende Änderung des Gebührenmodells darf dieses Problem aber nicht ausklammern. Wer Gebührenakzeptanz erzeugen will, muss deren Höhe verständlich darlegen. Das geht nicht über eine Pauschale."

Für die Linksfraktion steht fest, dass die Landesregierung sich für deutliche Korrekturen am Entwurf des Gebührenstaatsvertrages stark machen muss. "Wenn bestehende Gebührenbefreiungstatbestände angetastet werden, dann muss Frau Lieberknecht notfalls auch ein vorläufiges Scheitern der Vertragsverhandlungen in Betracht ziehen", so Blechschmidt abschließend.