Bis zu 30 geheim arbeitende Personen für Thüringer Polizei im Einsatz

Sascha Bilay

„Die Thüringer Polizei hat in den letzten drei Jahren auch auf den Einsatz von Beamtinnen und Beamten zurückgegriffen, die unter Verwendung einer Tarnidentität zum Einsatz kamen. Ebenso wurden Daten gesammelt, die auf den Einsatz von so genannten V-Leuten zurückgehen. Aus Gründen der Geheimhaltung wird die tatsächliche Zahl nicht bekannt gegeben. Aber bis zu 30 Personen, die teilweise über Jahre hinweg tätig sind, waren dabei aktiv“, informiert der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Landtag, Sascha Bilay.

Die Polizei kann nach dem Polizeiaufgabengesetz im Ausnahmefall auch Erkenntnisse durch den Einsatz von Beamtinnen und Beamten erlangen, die sich nicht offen als Polizistinnen und Polizisten zu erkennen geben. Für den Einsatz dieser so genannten verdeckten Ermittler bedarf es vorher einer Genehmigung durch eine Richterin oder einen Richter. „Wie viele solcher Fälle zwischen 2020 und 2022 über welche Zeiträume tatsächlich praktiziert wurden, bleibt allerdings weiterhin offen“, erklärt der Landespolitiker im Ergebnis der Antworten des Innenministeriums auf mehrere Anfragen.

Ebenso geheim bleibt der Einsatz von so genannten V-Leuten. Das sind keine Polizistinnen und Polizisten, sondern Privatpersonen, die bestimmte Informationen an die Polizei weitergeben und dafür entweder Geld oder Sachleistungen erhalten. „Auch in diesen Fällen bleibt unklar, wie viele Personen im Einsatz waren und was sie für ihren Dienst erhalten haben“, so der Linkspolitiker.

Der Einsatz dieser geheim arbeitenden Kräfte für die Polizei sei zwar grundsätzlich im Gesetz geregelt. Allerdings unterliegen die Dienstweisungen, zum Beispiel für die Beschaffung von Dokumenten, einer gesonderten Geheimhaltung. Verdeckte Ermittler und V-Leute der Polizei hätten allerdings nicht mit den Praktiken der Geheimdienste zu tun, für die es gesonderte Regelungen gebe.

Der Link zur Drucksache: parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/93474/einsatz_von_polizeibeamtinnen_und_beamten_unter_legende_verdeckte_ermittler_nach_34_abs_2_nr_3_thueringer_polizeiaufgabengesetz.pdf