Bildungspolitiker Wolf kritisiert „Konzert der schrillsten Töne“ zum Bildungsfreistellungsgesetz

Mit größter Verwunderung nimmt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Torsten Wolf, den vom Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Wirtschaft Thüringens (VWT) im Zusammenhang mit dem Bildungsfreistellungsgesetz vorgenommenen Vergleich zur Kenntnis, wonach die Landesregierung als „Kellner“ abqualifiziert wird, und spricht von einem „Konzert der schrillsten Töne“.

„Herr Fauth offenbart hier ein nicht zu tolerierendes Verständnis über demokratisch legitimierte Institutionen wie der Landesregierung. Er ignoriert das Ziel der Gesetzesinitiative, Thüringen als Standort für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver zu machen und arbeitet sich lieber öffentlich an seinem problematischen Verhältnis zu den Gewerkschaften ab.“

Dass die Unternehmen bereits im Bereich betriebliche Weiterbildung sehr aktiv sind, ist unbestritten und wird durch die LINKE auch anerkannt. Aber wie der IAB-Betriebspanel zeigt (http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1511.pdf) partizipieren davon vor allem Beschäftigte in besonderen Branchen und hochqualifizierte Beschäftigte. „Mit dem individuellen Rechtsanspruch ist der Zugang aller Interessierten zur Weiterbildung gesichert. Thüringen geht 25 Jahre nach dem Anschluss an das Grundgesetz den Weg von 14 anderen Bundesländern, und die Koalition aus LINKE, SPD und B90/Grüne wird dafür Sorge tragen, dass Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich nicht mehr länger als Beschäftigte 2. Klasse fühlen müssen“, so Bildungsexperte Wolf weiter.

„Die heute vorgestellten Zahlen des VWT zu den zu erwartenden Kosten bei den Betrieben sind in der Anhörung im Bildungsausschuss am 26. Mai zu hinterfragen. Sie sind kaum zu belegen. Auf Grundlage einer bundesweit durchschnittlichen Inanspruchnahme des Bildungsfreistellungsanspruchs von drei Prozent liegt der in Ansatz zu bringende Anteil der Jahresbruttolohnsumme bei Unternehmen mit 15 Mitarbeitern derzeit bei etwa 0,14 Prozent und bei 60 Mitarbeitern bei 0,07 Prozent. Die Jahresarbeitszeit wird bei Unternehmen mit 15 Mitarbeitern im Umfang von 0,12 Prozent und bei 60 Mitarbeitern von 0,06 Prozent tangiert. „Jede Fußballweltmeisterschaft führt in den Unternehmen zu deutlich mehr Ausfällen als unser Bildungsfreistellungsgesetz“, stellt Torsten Wolf abschließend fest.