Anja Müller zur Anhörung: „Abschaffung des Finanztabus steht zur Diskussion“

Am Rande der heutigen Anhörung des Innen- und Kommunalausschusses im Thüringer Landtag zu den CDU-Gesetzentwürfen zur Einführung fakultativer Referenden, erklärt Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der Linksfraktion: „Es ist erfreulich, dass sogar die kommunalen Spitzenverbände den Ausbau der direkten Demokratie und die fakultativen Referenden befürworten. Noch erfreulicher ist es, dass der Thüringer Gemeinde- und Städtebund den Gesetzgeber Landtag bittet zu klären, ob der Finanzvorbehalt bei Referenden und Volksbegehren nicht reformiert werden muss.“

Schließlich müssten den Bürgern bei Einführung eines solchen wichtigen Instruments wie den fakultativen Referenden auch tatsächlich nutzbare Mitbestimmungsmöglichkeiten eingeräumt werden. „Wir begrüßen ausdrücklich die vom Gemeinde- und Städtebund in den Raum gestellte Frage, dass auch bei Volksbegehren der Finanzvorbehalt reformiert werden sollte“, betont die LINKE-Politikerin. Sie verweist auf Äußerungen weiterer Anzuhörender z.B. aus der Schweiz, „die belegen, dass fakultative Referenden positive Auswirkungen auf die Qualität der Gesetzgebung haben“, und unterstreicht: „Um bei den Bürgerinnen und Bürgern die Zustimmung zu Parlamenten und Gesetzen zu erhöhen, sollte das Referendum kommen, aber mit so wenig Finanzvorbehalt wie möglich. Themenausschlüsse sind kontraproduktiv und erhöhen nur die Frustration der Menschen.“

Wie auch in der Anhörung angesprochen, hätten Untersuchungen gezeigt, dass die Bürger über finanzrelevante Fragen „sehr verantwortungsbewusst entscheiden, mitunter verantwortungsbewusster und sinnvoller als Parlamente“, so Frau Müller weiter. Die Ergebnisse der Anhörung seien für die Linksfraktion weiterer Ansporn beim Vorantreiben der seit Jahren verfolgten Projekte des Ausbaus der direkten Demokratie auf Landesebene, wozu nicht zuletzt die Mitbestimmung über finanzrelevante Angelegenheiten gehört. „Die Bürgerinnen und Bürger sollten als Steuerzahler auch selbst über die Verwendung von Steuergeldern entscheiden können. Ebenso müssen nun die weiteren sinnvollen Vorschläge, wie z.B. die Einführung einer Dringlichkeitsklausel für Notfallgesetze, zusammen mit der Frage Finanztabu intensiv und zielführend diskutiert werden“, sagt die Abgeordnete abschließend.