Angriff auf die Kunstfreiheit

Steffen Dittes, Susanne Hennig-Wellsow

Durch eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Steffen Dittes, Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Gera seit 16 Monaten gegen die Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Das ZPS errichtete in Bornhagen das Holocaust-Mahnmal neben dem Haus des AfD-Fraktionsvorsitzenden. In der Antwort auf die Anfrage (Drucksache 6/6928) heißt es am 8. März 2019, dass das Ermittlungsverfahren gegen eine Aktionskünstlergruppe und einen Beschuldigten andauere. Laut dem Zentrum für politische Schönheit ist der Leiter des ZPS von den Ermittlungen betroffen.

Dazu erklärt Steffen Dittes, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die Paragrafen §129/129a im Strafgesetzbuch eröffnen ein umfangreiches Instrumentarium von Telefonüberwachungen, langfristigen Observationen, Postüberwachung, Einsatz von V-Leuten und großen Lauschangriff. Dass ausgerechnet 30 Jahre nach dem Ende der DDR eine Staatsanwaltschaft diese Keule auspackt, um Künstlerinnen und Künstler, die sich an der politischen Debatte mit den Mitteln der Kunst beteiligen, mit Ermittlungen zu überziehen, ist ein ungeheuerlicher Angriff auf die Kunstfreiheit. In der Vergangenheit wurden fast alle §129er Verfahren, auch in Thüringen, eingestellt. Die Künstlergruppe ZPS als kriminelle Vereinigung darzustellen, ist völlig absurd. Sämtliche zivilgerichtlichen Verfahren gegen das Künstlerkollektiv wurden zu deren Gunsten entschieden. Am 22. November 2017 enthüllte das Zentrum für politische Schönheit das Mahnmal. Nur einen Tag danach rief der damalige Präsident des Thüringer Landtags, Christian Carius (CDU) während des Landtagsplenums zu Ermittlungen gegen das ZPS auf, auch Björn Höcke und die AfD erklärten es öffentlich zur 'kriminellen Vereinigung'. Wenige Tage später am 27. November wurde das Verfahren eröffnet. Wir verlangen Aufklärung über dieses Verfahren. Was ist der Anlass für die Einleitung? Werden die Künstlerinnen und Künstler überwacht? Welche Rolle spielten die genannten Äußerungen bei der Verfahrenseröffnung.“

Susanne Hennig-Wellsow, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Thüringer Landtag, kritisiert: „Erkennbar ist eine Häufung von merkwürdigen Verfahren im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Gera.“ Die Fraktionsvorsitzende verweist auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Gera, wonach das Singen des antisemitischen Ausschwitz-Liedes auf einer AfD-Demo in Jena nicht strafbar sei. Hinzu komme die so genannte 'Fick dich'-Entscheidung, die ein Freibrief für rechter Hetzer auf Facebook ist. Gleichzeitig wurden umfangreiche Ermittlungen gegen Links geführt. Etwa der kostspielige Einsatz von ‚anthropologische Gutachten‘ bei vermuteter Vermummung, eine Durchsuchung zur vermeintlichen ‚Entlastung‘ bei einem Stadtjugendpfarrer in Jena, eine Razzia gegen Kurdinnen und Kurden in Thüringen mit fehlerhaften Beschlüssen, die dann in der Durchsuchung eines Abgeordnetenbüros mündeten.

Dittes hat eine weitere Anfrage eingereicht, um Verfahrensanlass und -beginn festzustellen.