Abschaffung der Rasseliste rückt näher – Entscheidung im Januar möglich

Nach der im September getroffenen Grundsatzentscheidung zur Abschaffung der Rasseliste so genannter „gefährlicher“ Hunde haben die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen dem Innenausschuss nun einen Kompromiss für die Einzelheiten des Gesetzes vorgelegt, der in einem erneuten schriftlichen Anhörungsverfahren durch ExpertInnen bewertet werden soll. Darüber informiert die Landtagsabgeordnete der Linksfraktion Sabine Berninger.

„Die Gefährlichkeit eines Hundes soll nun an seinem Verhalten festgemacht werden und sie kann auf Antrag des Hundehalters nach einem erneuten Wesenstest widerlegt werden.“ Strittig sei noch, ob bis zu diesem Antrag eine Frist im Gesetz festgeschrieben werden soll: Die CDU hat in ihrem Änderungsantrag eine Frist von mindestens zwei Jahren festgelegt, R2G formuliert eine Frist von neun Monaten und wird die Anzuhörenden konkret fragen, welche Frist sie für angemessen halten. Auch eine kürzere Frist sei vorstellbar.

„Auf einen verbindlichen Sachkundenachweis für alle HundehalterInnen konnten sich die Koalitionsfraktionen leider nicht einigen“, so Berninger. „In § 5 ist nun aber (in Absatz 4 des Änderungsantrages) eine Regelung aufgenommen, die der zuständigen Behörde eine Anordnungsbefugnis für eine Sachkundeprüfung einräumt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Art der Haltung geeignet ist, eine Gefährlichkeit des Hundes zu fördern.“ Gemeinden sollen künftig die Hundesteuer ermäßigen können, wenn freiwillig eine erfolgreiche Sachkundeprüfung nachgewiesen wird. „Das ist freilich eine Entscheidung, die allein in der Regelungskompetenz der Gemeinden liegt, jedoch ist die Formulierung im Gesetz ein Signal an Gemeinden und HalterInnen, dass Rot-Rot-Grün eine verantwortungsvolle Hundehaltung als beste Prävention zur Vorbeugung von Gefahren sieht.“

Im rot-rot-grünen Gesetzentwurf ist nach wie vor ein Zucht-, Handels- und Vermehrungsverbot für gefährliche Hunde geregelt. „Mit der Streichung der Rasseliste ist aber auch die bisher vorgeschriebene Unfruchtbarmachung gestrichen, die aus tierschutzrechtlicher Sicht u.a. vom Tierschutzbund und von der Landestierärztekammer kritisiert worden war“, informiert die Abgeordnete der LINKEN.

„Ich hoffe, dass unsere Änderungsvorschläge bei den Menschen, die in Thüringen nun schon seit sieben Jahren für die Rehabilitierung ihrer Hunde und für ‚Halterkunde statt Rasseliste‘ kämpfen, auf Zustimmung stößt und das geänderte Gesetz im Januar endlich beschlossen werden kann“, so Berninger.