Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6574
Verbesserungen in der frühkindlichen Bildung im Freistaat Thüringen sind immer gut. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Erzieher, liebe Leitungskollegen, liebe Träger von Kindergärten, geschätzte Abgeordnetenkollegen! Herr Präsident, heute möchte ich Ihnen zwei Gesetzesänderungen vorstellen, die wir gemeinsam als Abgeordnete im November/Dezember an den Bildungsausschuss überwiesen haben. Im Bildungsausschuss – das haben meine Vorrednerinnen schon gesagt – haben wir tatsächlich zweimal eine schriftliche Anhörung herausgegeben oder gesagt, das müssen wir noch mal anhören. Da können Sie sich schon mal vorstellen, wie umfangreich sozusagen der fachliche Austausch über diese schriftlichen Anhörungen im Ausschuss war.
Im Wesentlichen geht es bei diesen beiden Gesetzesänderungen einmal um – wenn Sie den Vorrednerinnen zugehört haben, wissen Sie es schon – die Einführung der praxisintegrierten Ausbildung, die PiAnistinnen, es geht um die Anpassung des Mindestpersonalschlüssels auf die 39-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich und es geht um wesentliche Verbesserungen im Bereich der Kindertagespflege. Im ersten Bereich werde ich auf unser Gesetz eingehen, im zweiten Bereich meiner Rede werde ich noch mal auf das CDU-Gesetz eingehen.
Eines vorab: Ich möchte ein Dankeschön aussprechen. Ein Dankeschön an die Mitarbeitenden des TMBJS, aber auch ein Dankeschön in dem Fall tatsächlich an die konstruktive Opposition. Nur gemeinsam konnten wir, also die Minderheitskoalition aus Linken, SPD und Grünen, Ihnen heute einen geeinten Gesetzentwurf vorstellen. Das zeigt für mich natürlich deutlich, wie wichtig uns, den Akteuren der Demokratie, die frühkindliche Bildung im Freistaat Thüringen ist.
(Beifall DIE LINKE)
Im Gesetz beschrieben ist nun der Vollzug der erkämpften 39-Stunden-Woche für Erzieherinnen bei vollem Lohnausgleich und damit verbunden die notwendige Anpassung des Mindestpersonalschlüssels. Aus meiner Sicht werden hier nun keine größeren Effekte in den Kindergärten stattfinden, dass wir sagen, Mensch, jetzt haben wir den Personalschlüssel erreicht, den wir schon immer brauchten, aber die erkämpfte tarifliche Anpassung findet nun Eingang ins Gesetz und somit werden die Arbeitsbedingungen meiner Kolleginnen tatsächlich verbessert, weil sie eben bei vollem Lohnausgleich eine Stunde weniger arbeiten müssen. Wir wollen gern, dass das Ganze ab dem 01.08. dieses Jahres in Kraft tritt, und das gilt dann tatsächlich auch für die PiAnistinnenausbildung. Der TVöD-SuE setzt die 39-Stunden-Woche – wir hatten ja erst die 39,5-, jetzt die 39-Stunden-Woche – bereits um und die freien Träger, also DAK, Caritas, AWO usw., haben dann mit unserem Gesetz die Möglichkeit, in den Kostensatzverhandlungen das ebenfalls in den Kommunen und Gemeinden umzusetzen.
Nun möchte ich gern den Schwenk machen zu PiA, also der praxisintegrierten Ausbildung, den PiAnistinnen. Das ist quasi das Gegenstück zu unserer konsekutiven Ausbildung, also dieser klassisch schulischen Ausbildung an einer Berufsschule. Ein paar Ausführungen werde ich machen, warum und weshalb wir überhaupt wollen, dass dieses Gesetz im Kindergartenbereich verändert wird. Denn wie in allen Bereichen ist auch im Bereich des Kindergartens, des Hortes, der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit der Fachkraftmangel besonders hoch und ich vermute, wir alle hier von den demokratischen Kräften wollen demnächst, hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode, den Personalschlüssel für unsere Kinder in den Kindergärten verbessern. Und wenn wir das wollen, brauchen wir neue Erzieherinnen und Erzieher, die wir mit dem aktuellen Standard der Ausbildungsplätze nicht erreichen können.
Diesen Mangel an Fachkräften wollten und werden wir nun mit neuen Ausbildungsgängen, die meistens neue Voraussetzungen haben, begegnen. Und so startete man hier im Freistaat 2019 bereits mit dem Modellprojekt PiA, um zu schauen, ob und wenn ja, welchen Effekt diese neue Ausbildung, diese praxisintegrierte Ausbildung haben wird. Und siehe da, im ersten Ausbildungsjahr, damals 2019, gab es einen regelrechten Run auf diese Ausbildung. Hintergrund war einerseits, dass für die PiAnistinnenausbildung die Grundvoraussetzungen, dass man das machen darf und dann eine Staatlich anerkannte Erzieherin wird, geringer waren und dass zum damaligen Zeitpunkt die PiAnistinnen auch ein Entgelt erhalten haben und die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG oder BAföG, je nachdem, wie weit man zurückgeht, elternabhängig war und sozusagen bestimmte Hürden hatte. Ganz zu Beginn des PiA-Modellprojekts beteiligte sich der Bund noch an den Kosten hier und hat er auch vollmundig versprochen, das auch weiterhin zu machen, ist dann aus der Finanzierung ausgestiegen und so haben wir mit unseren Haushaltsbeschlüssen, der Freistaat Thüringen, dann kurzer Hand für die nächsten drei Jahre – damals waren es dann zwei Ausbildungsjahrgänge – die vollen Kosten, also dieses Rundum-Glücklich-Paket, übernommen. Wir haben also richtig viel Geld in die Hand genommen.
Die größte Kritik an dieser praxisintegrierten Ausbildung war und ist auch aktuell noch immer, dass diese begehrten Plätze nach dem Windhundprinzip vergeben wurden, und genau dieser Kritik, die es an diesem Modellprojekt gab – es war halt auch nur ein Modellprojekt, noch nicht komplett ausgereift, deswegen machte man das ja –, werden wir mit der Schaffung dieses Gesetzes, sofern das heute eine Mehrheit findet, begegnen und der Freistaat Thüringen wird dann pro PiA-Ausbildungsplatz pro Monat 1.200 Euro pauschal bezuschussen und der Ausbildungsstelle dazugeben. Dann rechnen sie natürlich noch einen gewissen Arbeitgeberanteil drauf. Diesen Arbeitgeberanteil, den sie da draufrechnen, damit dann die PiAnistinnen im ersten Jahr um die 1.100 Euro bekommen, im dritten Ausbildungsjahr bis zu 1.300 Euro, den dürfen sie sich, so sieht es zumindest das Gesetz vor, über die Betriebskosten wiederholen.
Jetzt will ich noch mal einen kurzen Schwenk machen, was denn der Unterschied von der konsekutiven, also klassischen Ausbildung hin zu PiA ist. Der Vorteil bei einer PiA-Ausbildung ist, es entsteht gerade für Menschen, die noch keine einschlägige Vorausbildung in dem Bereich haben, ein direkter Praxisbezug zu den Kindern, zu den Eltern und zu den Kolleginnen und natürlich auch – das ist auch ein Vorteil – zur zukünftigen Berufsstätte. Im Gegensatz zur konsekutiven Ausbildung haben sie also klassisch Urlaub, aber dafür keine Ferien. Sie sind fast ausschließlich auf den Kindergartenbereich fixiert, haben aber dennoch den Abschluss dann als staatlich anerkannter Erzieher/Erzieherin und dürfen in dem Bereich von 0 bis 27 Jahren arbeiten und sie haben einen etwas höheren Praxisanteil.
Im Austausch mit den Leuten aus der Praxis, also sowohl mit den Auszubildenden als auch mit Trägern von Kindergärten oder mit Berufsschullehrern, gibt es immer wieder die Aussage, dass die PiA-Ausbildung tatsächlich auch die anspruchsvollere Ausbildung ist, denn sie treten direkt in der ersten Woche in die Berufswelt ein und sind dort angekommen. Es ist also nicht ganz so verschult.
Ein wesentlicher Vorteil der PiAnistinnen-Ausbildung ist, dass sie nicht auf die Antragstellung beim Aufstiegs-BAföG angewiesen sind und somit weder dieses unübersichtliche Formular ausfüllen müssen noch auf die Bearbeitung ihres Antrags, damit sie irgendwann mal das Geldes bekommen, warten müssen. Grundsätzlich ist es so, dass beide Ausbildungen vor und Nachteile haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann aber demnächst der/die potenzielle Auszubildende selbst entscheiden, die den Erzieherberuf ergreifen möchte, ob sie sich für den einen oder für den anderen Vorteil entscheiden möchte.
Fakt ist, PiA hat und ich hoffe wird auch weiterhin das Mehr an den dringend benötigten Fachkräften für unseren Kindergartenbereich schaffen. Fachkräfte, die tatsächlich in einigen Orten in Thüringen im Kindergartenbereich fehlen, um die komplette Kindergartenbetreuungszeit abzudecken, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für uns zu ermöglichen, die wir Kinder haben und unsere Kinder in den Kindergarten gehen lassen.
Was nicht unbedeutend ist, ist die Frage – und darüber wurde sich zu Recht auch viel gestritten –, wie denn diese PiA-Ausbildung demnächst auch finanziert werden soll. Da gab es oder gibt es mindestens vier Möglichkeiten. Die eine wäre, der Bund bezahlt das, da haben wir schon gehört, das macht er nicht mehr; das andere war, der Freistaat macht dieses Modellprojekt, wollen wir jetzt beenden, aber der Freistaat wird trotzdem weiterhin diese PiA-Ausbildung finanzieren. Dann war die Frage und das ist ja wohl eine fachliche Frage: Koppelt man diese Refinanzierung dieser Ausbildungsstelle an die Personalkosten oder an die Betriebskosten? Auch hier gibt es Vor- und Nachteile. Der Vorteil – so liegt es jetzt hier im Gesetz vor und es war der wesentliche Vorteil für uns als Rot-Rot-Grün – davon, es an die Betriebskosten zu koppeln, ist, dass über die Betriebskosten, die in den Einrichtungen ein Qualitätsplus haben, denn wenn sie PiA an die Personalstelle gekoppelt hätten, wäre dann sozusagen der eine oder die andere Erzieherin eventuell weniger gewesen für diese Ausbildungsstelle. Das wollten wir nicht, wir haben uns also bewusst dafür entschieden, ein Mehr an zwei Händen und einem Kopf in den Kindergarten zu geben, und das Ganze nennt man dann Qualitätssteigerung.
Abschließend freue ich mich, dass dieser Entwurf recht schnell ins Plenum kam und wieder zurückgekehrt ist und Ihnen und uns heute nun zur Beschlussfassung vorliegt. Demnächst werden wir sicherlich dennoch auch in der Praxis rückgespiegelt bekommen, an welchen Stellen es noch ein bisschen zwickt und hapert, so zum Beispiel, ob man die Praxisbegleitstunden für die Berufsschullehrerinnen anpassen müsste, weil sie bei der PiA-Ausbildung mehr in die Praxis gehen müssen, aber auch zu gucken, ist denn die Mentorentätigkeit, die für so einen PiAnisten da sein muss, nicht noch mal auch anders zu vergüten oder müsste man nicht noch mehr Mentorenausbildungen grundsätzlich auch akzeptieren.
In einer anstehenden großen Novelle – das haben Sie schon alle gehört, wir wollen gern noch eine große Novelle des Kindergartengesetzes in dieser Legislatur einbringen – werden wir dazu sicherlich noch zu anderen Punkten sprechen. Heute freue ich mich erst einmal, dass trotz herausfordernder Umstände hier im Freistaat Thüringen Ihnen ein gutes Gesetz vorliegt.
Nun komme ich zum zweiten Teil meines Redebeitrags, das hatte ich Ihnen schon angekündigt, das ist der Entwurf der CDU-Fraktion zur Kindertagespflege. Mit dem vorliegenden Gesetz liegt Ihnen und uns heute ein Gesetz vor, das die Arbeitsbedingungen und damit auch die Qualität im frühkindlichen Bildungsbereich tatsächlich auch verbessern wird, wenngleich hier bezogen auf die Kindertagespflege.
Eins vorab: In der Bewertung des Gesetzes, denke ich, dass der Entwurf, der uns vorliegt, ein sehr guter Gesetzentwurf ist, dem wir zustimmen können. Wir von Rot-Rot-Grün hatten die Kindertagespflege tatsächlich mit den Qualitätssteigerungen, wie sie jetzt hier auch beschrieben sind, in einer großen Novelle vorgesehen. Die CDU hat hier mal richtig Tempo reingebracht. Das ist eine gute Sache, denn das wird direkt ankommen. Ich würde sogar fast sagen und mich dazu hinreißen lassen, es ist sogar notwendig gewesen, dass wir recht fix hier rangehen, denn die Situation unserer ca. 240 Tageseltern ist aktuell nicht besonders rosig gewesen, zumindest, wenn man die Folie der finanziellen Ausstattung drüberlegt. Die Preissteigerungen sind in so ziemlich jedem Bereich im Freistaat Thüringen angekommen, außer vielleicht, wenn Sie sich einen Grill kaufen wollen. Die sollen günstiger werden. Aber alles andere ist wesentlich teurer geworden und so ist es also gut, dass die entsprechenden Richtwerte und Sachkosten zur Vergütung der Arbeit der Kindertagespflegeeltern jetzt steigen sollen, wenngleich – das muss man dazu sagen – die Gemeinden und Kommunen über ihre eigene Richtlinie, über die sie die Kompetenz und Hoheit haben, schon selbst hätten dafür sorgen können, dass Kindertagespflegeeltern mehr Geld erhalten. Aber da sind sich viele Gemeinden in Thüringen ja treu. Da ist niemand so wirklich über den Mindestwert, den das Land vorschreibt, hinausgegangen. So ist und war zu befürchten, dass, wenn sich die Rahmenbedingungen für unsere Kindertagespflegeeltern aus finanzieller Sicht nicht deutlich verbessern, wir irgendwann gar keine – das war die Sorge, war die Angst – Kindertagespflegeltern mehr haben, weil alle sagen, das lohnt sich nicht mehr für mich, da höre ich jetzt auf. Um das zu verhindern, bedurfte es und bedarf es einer Anpassung. Dieser Anpassung und Änderung können wir nun vornehmen, indem wir einerseits die Landespauschalen erhöhen und andererseits sagen, welche neuen Untergrenzen zur Bezahlung unserer Kindertagespflegeeltern es geben soll.
Was auf jeden Fall ein Fortschritt ist im Sinne der Qualität, im Sinne der Bildung, dass im Gesetz nun vorgeschlagen ist, dass jeder, der Kindertagesmutter oder vater werden möchte, einen Mindestqualifikationskurs im Umfang von 300 Stunden machen muss. Kurz ist das QHB, also aus dem „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“. Nur, wenn man den gemacht hat, darf zukünftig Kindertagespflegeperson werden. Alle Personen, die jetzt schon die Zulassung haben, betrifft das nicht. Aber wenn Sie es neu machen wollen, müssen Sie das dann fordern. Das ist ein Qualitätsfortschritt.
Es gibt einen Landesverband der Thüringer Kindertagespflegeltern. Dieser hat sich gewünscht, dass es möglich ist, dass sich zwei selbstständig tätige Kindertagespflegeltern zusammenschließen können. Das Gesetz sieht vor, dass das nun möglich sein soll. Allerdings braucht immer noch jede Tagesmutter, jeder Tagesvater eine eigene Zulassung. Und wenn Sie oder ich da hinkomme, muss klar sein, wer welches Kind betreut. Also es muss eine klare Zuordnung vorhanden sein. Dennoch verspricht man sich durch die Änderung hier einen Synergieeffekt.
Zum Abschluss meiner Bewertung zum vorgelegten Gesetzentwurf gehe ich noch auf die finanziellen Aspekte aus dem CDU-Entwurf ein. Das möchte ich aber recht kurz und knackig gestalten, weil ich davon ausgehe, dass die Personen, die es betrifft, den Gesetzentwurf sowieso schon kennen und sich damit befasst haben. Aber das Gro in diesem Gesetzentwurf sagt: Kindertagespflegepersonen, die ein Kind hatten, das sie acht Stunden betreut haben, haben bisher einen Sachkostenzuschlag von 170 Euro erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass sie ab dem 01.07. 237 Euro erhalten. Das ist tatsächlich ein richtig dicker Aufschlag, der auch gerechtfertigt ist. Aber das ist sozusagen das große Plus, was in diesem Gesetz drinsteht. Wenn sie die Kinder weniger betreuen, bekommen sie natürlich auch weniger Sachkostenaufwandsbeiträge.
Nun ging es in unserer Debatte sowohl unter uns als auch im Ausschuss darum, ob man diese 237 Euro Sachkostenaufwand, weil die sozusagen diesen Teuerungsraten entsprechen, dynamisieren wöllte. „Dynamisierung“ ist sowieso so ein Wort, was gerade bei solchen Leistungen überall in aller Munde ist. Da gibt es sehr gute Vor- und auch Nachteile, warum man das machen könnte. Wenn man jetzt beispielsweise sagt, wir gehen davon aus, dass die Kostensteigerung für die Kindertagespflege bei 2 Prozent liegt und die schreibt man dann dort fest und dann sind die doch bei 10 Prozent wie aktuell bei den Tarifverhandlungen, dann ist die Dynamisierung viel zu gering und man muss nachsteuern. Andere wesentliche Nachteile dieser Dynamisierung in diesem Bereich wären gewesen, dass wir Geld, was wir zur Verfügung hätten, mit dem wir als Abgeordnete gestalten könnten, quasi festschreiben, worauf wir nicht mehr zurückgreifen können. Uns fehlt sozusagen dann Gestaltungsspielraum, den wir im Haushalt nicht mehr haben. Deswegen finde ich den Kompromiss, den wir hier vorgenommen haben im Gesetz, der jetzt vorliegt, ganz gut. Der Kompromiss dieser Dynamisierung – auch wenn es so nicht heißt – lautet dann im Gesetz: Das TMBJS wird jährlich prüfen, ob die gezahlten Beiträge – damit sind diese 237 Euro gemeint – angemessen sind und das Ergebnis dem Ausschuss vorlegen. „Ausschuss“ ist der Thüringer Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Dann ist es wieder an uns, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, dass wir schauen ob die 237 Euro usw. entsprechend der aktuellen Teuerungsrate ausreichend sind oder nicht.
Zum Geldaspekt gibt es noch eine zweite Neuerung. Die zweite Neuerung ist, dass die Kindertagespflegepersonen nun eine Landespauschale in Höhe von monatlich 300 Euro erhalten. Auch das ist neu.
Also, alles in allem ist es ein Mehr für unsere Kindertagespflegepersonen und ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion, dem CDU-Gesetz zuzustimmen.
Wie bei jedem guten Gesetz wird es sicherlich auch bei diesem Gesetz etwas zu meckern geben. Deswegen möchte ich abschließend den Hinweis geben, dass wir mit einer anstehenden großen Novelle, die wir für den Kindergartenbereich in Thüringen dringend benötigen, selbstverständlich weiterhin ergebnisoffen und fachlich diskutieren können und neben dem dritten beitragsfreien Jahr, neben den Personalschlüsselverbesserungen, die wir dringend brauchen, neben einem Zentrum für frühkindliche Bildung hier in Thüringen wird sicherlich auch wieder die Kindertagespflege kommen und sagen: Wir brauchen hier Verbesserung. Wir wären dafür offen.
Ich wünsche mir dennoch, dass wir heute den beiden Gesetzentwürfen zustimmen.
Abschließend: Sie haben, werte Kolleginnen und Kollegen, heute noch mal zwei Änderungsanträge erhalten, die die Beschlussfassungen aus dem Ausschuss abändern sollen. Das hat den folgenden Hintergrund: Wir wollen gern, dass die Kindestagespflege, also das zweite Gesetz der CDU, ab dem 01.07. eintritt, das wäre also die zweite Gesetzesänderung des Kindergartengesetzes. Und ab dem 01.08., das wäre dann also die dritte Änderung des Kindergartengesetzes, soll dann bitte die 39-Stunden-Woche umgesetzt werden und die PiAnistinnen pauschal bezuschusst werden.
In dem Sinne bitte ich Sie dann, diesen Änderungsanträgen sowie den beiden Gesetzesvorhaben zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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