Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient erhalten – kritische Prüfung und Evaluation der Re-Verstaatlichung einleiten 1/2

Ralf Plötner

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6815

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Anwesende, beim Maßregelvollzug in Thüringen, um vielleicht noch mal bisschen zur Erhellung beizutragen, geht es darum, dass Menschen, die in Haft müssen und eine psychische Erkrankung haben und deswegen medizinisch versorgt werden müssen, logischerweise dann auch untergebracht werden müssen. Ich hoffe mal, dass das in Ihrer aller Leben bisher noch nicht so die große Rolle gespielt hat. Deswegen erwähne ich das hier noch mal zu Beginn, damit auch allen klar ist, worüber wir jetzt überhaupt reden.

Die CDU-Fraktion hatte in ihrem Ursprungsantrag gefordert, dass die Re-Verstaatlichung, die jetzt begonnen hat, umgehend rückgängig gemacht werden soll, und ist mittlerweile aber – ich glaube oder ich hoffe zumindest, ein Stück weit mit mehr Erkenntnis – dazu übergegangen, eine kritische Evaluation einzufordern. Es ist von meiner Seite aus erst mal zu begrüßen, dass Sie von diesem Kurs abgewichen sind, das gänzlich zu verhindern oder sofort rückgängig zu machen und mehr Anerkennung und Verständnis für einen Maßregelvollzug in staatlicher Hand haben. Auch als Koalitionsfraktion sind wir zutiefst davon überzeugt, dass der Weg der Re-Verstaatlichung bisher erfolgreich war und auch in Zukunft erfolgreich sein wird, weil endlich ein verfassungsrechtlicher Normalzustand hegestellt wird, und eben auch erfolgreich, weil keine Profitinteressen über das Wohl der Inhaftierten und der zu Versorgenden und auch der Beschäftigten in den Maßregelvollzügen geht und weil der Maßregelvollzug in öffentlicher Hand auch entgegen der Behauptung der CDU-Fraktion eben doch für die Steuerzahlenden günstig ist. Es gibt Berechnungen, dass sich jährliche Einsparungen auf 3 bis 4 Prozent belaufen könnten. Das sind immerhin 640.000 Euro in Thüringen.

 

Ich habe auch noch mal eine kleine Grafik mitgebracht, wo man das, glaube ich, wunderbar erkennen kann. Also 2002 die Privatisierung des Maßregelvollzugs erfolgt. Das ist – Stand letztes Jahr – mehr als eine Vervierfachung der Kosten für den Freistaat Thüringen und deswegen auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und für uns alle. Deswegen ist dieses fiskalische Argument, was die CDU einst einbrachte, warum man diesen Weg überhaupt tun sollte, ich glaube, krachend gescheitert und sollte uns alle dazu aufrufen, dass wir den Weg der Re-Verstaatlichung gehen. Es gibt da auch den CDU-Hinweis, dass es jetzt bundesverfassungsrechtlich nicht ausgeurteilt ist, dass man das zwingend in staatlicher Hand haben muss. Es ist aber eben auch nicht verboten, dass zu tun, und es gibt natürlich keine Grundsatzentscheidung, dass man das irgendwie privatisieren sollte. Deswegen, glaube ich, ist das wirklich ein Scheinargument. Wir müssen wirklich mit Vorsicht damit umgehen, wenn Maßregelvollzug von Konzernen geführt wird, die Unternehmen sind, die sich am DAX befinden. Dann, glaube ich, müssen wir das wirklich mit hoher Vorsicht betrachten und richtigerweise die Landesregierung unterstützen, dass wir den Weg der Re-Verstaatlichung dort weitergehen.

 

Kollege Zippel hat auch noch mal den Blick nach Niedersachsen geworfen. Da möchte ich mal ganz kurz zitieren aus einer Landtagsdebatte vom 17. Dezember 2019. Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann sagte damals – Zitat –: Der von der CDU-FDP-Vorgängerregierung veranlasste Verkauf von acht der zehn Maßregelvollzugskliniken des Landes sei im Nachhinein kein großer Erfolg gewesen, denn in den privat geführten Einrichtungen habe sich die Lage wirklich teilweise verschlechtert. – Eine Frage der Kapazitäten, die mussten damals auch ausgeweitet werden mit Containern und Modulen, das war Anlass der Debatte zu dem Zeitpunkt und hat auch noch mal in Niedersachsen deutlich gemacht, dass es auch dort der falsche Weg ist, wie in Thüringen die Privatisierung der falsche Weg war.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass auch die Behauptung hier wieder aufgemacht worden ist, dass die Beschäftigten irgendwie im Unklaren gewesen seien – ich denke, die Ministerin wird sicherlich auch noch dazu Ausführungen machen. Aber es wurde eben ein Transformationsprozess frühzeitig begonnen. Es wurden Verhandlungen aufgenommen und auch eine Projektgruppe eigens für die Re-Verstaatlichung und Re-Organisation des staatlichen Maßregelvollzugs eingerichtet und natürlich auch die Interessen der Beschäftigten ständig beachtet. Auch die Betriebsräte in den betroffenen Maßregelvollzugskliniken begrüßen den Weg einer Re-Verstaatlichung. Deswegen kann man, glaube ich, nicht davon sprechen, dass hier eine hohe Unsicherheit besteht, sondern wirklich hier auch ein gemeinsames Agieren in diesem Transformationsprozess in Zeiten des Wandels in diesem Bereich dann auch zu vollziehen.

 

Als Zwischenfazit können wir heute natürlich sagen: Es zeichnet sich eine erfolgreiche Umsetzung der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs ab, entgegen der Behauptungen, die hier mehrfach im Raum gestanden haben. Deswegen werden wir weiterhin unterstützen, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen, denn er ist effektiver und er ist gemeinwohlorientierter und letztendlich tatsächlich auch für uns alle kostensparender. Deswegen sollten wir das fortsetzen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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