Thüringer Krebsregistergesetz

Cordula Eger

Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8066

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/8066 wurde am 7. September eingereicht. Im Gesetzentwurf geht es darum, das Thüringer Krebsregistergesetz neu zu fassen, um die rechtliche Sicherheit und das Sicherstellen der Finanzierung des Landeskrebsregisters zu schaffen. Die erste Befassung bzw. die erste Lesung im Landtag erfolgte in der Sitzung am 15. September. Hier wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

 

Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung am 26. Oktober, eine schriftliche Anhörung durchzuführen und wertete diese in der Sitzung am 30.11. aus. Im Rahmen der Anhörung sind insgesamt 14 Zuschriften eingegangen. Auch aufgrund der Stellungnahmen brachten die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen umfangreichen Änderungsantrag unter der Vorlage 7/5966 ein.

 

In seiner Sondersitzung am 6. Dezember hat der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9194 empfohlen, den Gesetzentwurf mit den eingebrachten Änderungen anzunehmen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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