Thüringer Krebsregistergesetz

Ralf Plötner

Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8066

 

Herzlichen Dank an das Präsidium. Werte Anwesende, sehr geehrte Damen und Herren, es ist jetzt ein bisschen bedauerlich, dass Kollege Montag das jetzt wieder hier im Plenum so genutzt hat, um noch mal mit allen hart ins Gericht zu gehen. Für mich und, ich glaube, die vielen Beteiligten ist das hier durchaus ein positives Beispiel für gelungenen Parlamentarismus, die Zusammenarbeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei wichtigen Anliegen. Es wird wirklich auch dem Thema gerecht, wenn wir uns dann dem so nähern.

 

Wir haben ca. 15.000 neue Krebserkrankungen jedes Jahr in Thüringen, eine Situation, bei der es wichtig ist, dass wir mit einer hohen Wissenschaft und natürlich auch mit einer hohen Rechtssicherheit das Krebsregister absichern und stärken. Auch, was die Sterbefälle angeht, in Thüringen ist es so, dass im Grunde genommen fast jeder fünfte Mensch, der verstirbt, das leider an Krebs tut. Dementsprechend müssen wir mit dem Thema auch würdig umgehen und eben auch mit dem heute zu beschließenden Gesetz.

Es wurde angesprochen, dass der Staatsvertrag ausgelaufen ist. Das ist tatsächlich auch ein sehr langes Konstrukt gewesen, dass schon 1952 die DDR ein ordentliches Krebsregister aufgelegt hat, dessen Fortführung dann über die Jahrzehnte hinweg und auch über Staatsverträge abgesichert worden ist. Nun braucht es aber auch eine neue Grundlage, um diese angesprochene Rechtslücke zu schließen und vor allen Dingen auch Finanzierungssicherheit und eine gute Forschung und Bekämpfung gegen den Krebs hier abzusichern. Es ist angestrebt, klinische und epidemiologische Krebsregistrierung durch eine fortlaufende und flächendeckende Datensammlung und -erhebung der Krebserkrankungen hier in Thüringen sicherzustellen. Es geht um die Absicherung davon und auch um die Absicherung von regionalen Registrierungsstellen in Thüringen.

Die Anhörung im Gesundheitsschuss hatte es gezeigt, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf noch einige Lücken enthielt bzw. einigen Überarbeitungsbedarf aufwies. Dem haben wir uns als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen mit der einbringenden Gruppe der FDP gewidmet und auch unter Einbeziehung des Gesundheitsministeriums, das mit seiner Fachexpertise sehr gern hier bereitgestanden hat. Wenn man so ein Gesetz anfasst, dann ist – das muss, denke ich, auch zur Wahrheit und Vollständigkeit dazugehören – Rechtssicherheit eben ein Punkt, der durchaus manchmal etwas Zeit braucht. Dass dieser Gesetzentwurf am 7. September eingebracht worden ist und heute am 8. Dezember zur Beschlussfassung vorliegt, das zeigt, glaube ich, dass dieses Argument, dass es hier irgendwie Verzögerung gab, ins Leere läuft und wir uns alle dem wichtigen Thema hier widmen.

 

Was haben wir zusammen mit der Gruppe der FDP als Rot-Rot-Grün noch im Wesentlichen geändert? Die Patientenauflistung haben wir noch vervollständigt, deren Daten dann ins Krebsregister eingespeist werden sollen, durchaus auch noch mal redaktionelle Änderungen vorgenommen. Und ich kann jetzt gleich ankündigen, dass auch der Änderungsantrag noch mit letzten redaktionellen Änderungen heute noch anzunehmen ist, um dann das Gesetz zu beschließen. Die Spezifizierung der Zuständigkeit bei der Beleihungsregel war noch ein Thema, die Regelung für die Fach- und Rechtsaufsicht und – auch immer sehr wichtig, das hat mit Gesetzesinterpretation und dann auch  umsetzung zu tun – die Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten wurde herbeigeführt. Dementsprechend bitte ich darum, diesem Gesetz heute zu folgen, es zu beschließen. Die evidenzbasierte Medizin ist zu stärken, die rechtliche Absicherung muss funktionieren, die finanzielle Absicherung muss funktionieren und das wird damit gelingen. Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE)

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