Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG)

Ralf Plötner

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/686

 

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen, werte Interessierte! Ich denke, Frau Ministerin Taubert hätte gut und gerne auf die Entschuldigung von Herrn Höcke verzichten können. Viel besser wäre es gewesen, Sie entschuldigen sich für Ihren ständigen offenen Rassismus,

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

und noch besser, Sie stellen ihn einfach ein – egal, ob in digitalen Echokammern oder sonst wo.

 

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Blödsinn!)

 

Frau Dr. Bergner, zu Ihrem Notverband, der im Prinzip jetzt beginnen soll, eben die Not zu lindern und vielleicht auch, wenn mal etwas Blut durchdringt, aber dafür sind Notverbände doch da – sie sichern Existenzen, sie helfen in der Notphase – und das genau tut dieses Gesetz eben hier in diesem ersten Schritt.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wenn wir uns den vorliegenden Gesetzentwurf im Bereich des Sozialen anschauen, können wir als Linke zufrieden darauf blicken, dass wir bei aller Kompromissbereitschaft klar und deutlich eine linke Handschrift sehen und dem Sozialen eine hohe Bedeutung zugemessen wird. Für Arbeitnehmer/-innen sind vor allem drei wichtige Beschlüsse durchgesetzt worden. Erstens: Die Linke hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass Auszubildende angesichts der Umsatzeinbrüche von Unternehmen ihren Ausbildungsplatz behalten bzw. diesen antreten können. Dazu wurde ein Prämie für Unternehmen beschlossen, die Azubis und Lehrlinge aus insolventen Firmen oder eben bei aufgehobenen Ausbildungsverträgen übernehmen. Für die berufliche Biografie der Betroffenen ist dies eine wichtige Unterstützung und auch angesichts des bleibenden Fachkräftebedarfs in Thüringen eine gute Prioritätensetzung.

 

Zweitens: Thüringen wird sich an der Initiative des Bundes für eine einmalige Prämie für Arbeitnehmer/-innen in der Altenpflege beteiligen. Diese Prämie ist eine sehr wichtige materielle Anerkennung für Kolleginnen, die seit Jahren unter teils skandalösen Bedingungen eine grundlegende gesellschaftliche Aufgabe erfüllen

 

(Beifall DIE LINKE)

 

und nun durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie noch stärkeren Belastungen ausgesetzt waren und sind. An dieser Stelle möchte ich auch gern zum Ausdruck bringen, dass auch pflegende Angehörige, die durch das massive Zurückfahren von tagesklinischen Versorgungsangeboten und weiteren Versorgungsmöglichkeiten im höchsten Maße gefordert waren, einen Bonus verdient hätten.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Die Pflege, welche durch Angehörige – auch neben den beruflich Tätigen – erbracht wird, dürfen wir nicht unterschätzen und auch da müssen die Bedingungen zwingend verbessert werden. Diese dürfen wir auf keinen Fall aus den Augen verlieren.

Drittens: Es bleibt dabei, dass R2G die Rechte von Arbeitnehmer/-innen auch in der Krise schützt. Es wird keine Lockerungen am Ladenöffnungszeitengesetz geben. Die wiederholten Versuche, insbesondere auch der FDP, unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie die Arbeitszeiten von Menschen noch weiter zu verlängern, die jetzt schon teilweise bis in die Abendstunden an den Kassen sitzen oder die Regale einräumen, sind schlicht unredlich.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Noch einen weiteren positiven Punkt möchte ich gern herausgreifen: die Unterstützung für die sozialen Dienstleister, die mit dem heutigen Beschluss dann bis zu 100 Prozent von ihren Trägern bekommen können. Das sichert die Existenz der Leistungsträger, gerade im sozialen Bereich, und es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir dort diese Stabilität schaffen.

 

Noch ein Punkt: In Thüringen braucht es auch – und das wurde ja heute schon mehrmals benannt – eine Familienkarte. Wir sind sehr gern offen, darüber zu diskutieren, wie wir diese am sinnvollsten ausgestalten. Ich freue mich sehr, dass hier klare Signale der demokratischen Parteien aus dem Haus gekommen sind, dass sie zukünftig gern daran arbeiten wollen und wir so eine Familienkarte hier in Thüringen etablieren können.

Was den Bereich der Testung auf Corona angeht, sind wir in einer hoch dynamischen und ständig weiterentwickelten Zeit, da ständig geforscht wird und eben neue Erkenntnisse gewonnen werden und sich auch die Testungen immer weiterentwickeln.

 

Mit dem heutigen Vorschlag gelingt es uns aber auch, die bestmögliche Kontrolle der Corona-Pandemie aufzubauen. Es ist ein qualitativer Fortschritt, dass alle Menschen, die Symptome von Atemwegserkrankungen zeigen oder den Geruchs- bzw. Geschmackssinn verloren haben, auch getestet werden. Auch in den hochsensiblen Bereichen – wir haben es heute schon mehrfach gehört und angesprochen –, wie in unseren Krankenhäusern, in Pflegeheimen, in Kindergärten und Schulen, sind zukünftig Testungen auf freiwilliger Basis möglich und sicherlich auch nötig, um dort frühzeitig auf etwaige Infektionsgeschehen reagieren zu können. Dennoch wird es eine Mammutaufgabe sein, und ich wünsche dem Gesundheitsministerium und vor allen Dingen auch den Gesundheitsämtern vor Ort viel Erfolg, dass diese Testungen dort zum Gesundheitsschutz der Thüringerinnen und Thüringer beitragen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Also lassen Sie uns gemeinsam das Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschließen, damit Not gelindert und gezielt geholfen wird, denn das ist sozial. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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