Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst 2/2

Ralf Plötner

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8922

 

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Werte Anwesende, hier wurde so viel Zeug gesagt, dass man das durchaus noch mal richtigstellen und vielleicht ein paar erklärende Worte sagen muss.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Gerade die Besucherinnen und Besucher hier oben: Der Thüringer Landtag, die Legislative, beschließt die Gesetze. Wir sind hier das Hohe Haus, wir haben das zu verantworten und eben nicht die Landesregierung.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Na klar, die Landesregierung macht auch Gesetzesvorschläge, weil vieles auch immer im Fluss ist, angepasst werden muss. Deswegen hat mich das wirklich sehr irritiert, was der Kollege Zippel gesagt hat. Das ist auch richtig und wichtig, dass hier Gesetze vorgelegt werden. Die Koalitionsfraktionen befinden sich in einer Koalition, und das eben auch mit der Landesregierung. Gesetze, die wir hier als Fraktion und Koalition einbringen, sind immer eng mit der Landesregierung abgestimmt. Deswegen ist das aus einem Guss, wie Rot-Rot-Grün hier handelt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Da braucht man sich nicht an diesen merkwürdigen Zuständigkeitsfragen orientieren.

Die PDS-Fraktion hatte bereits in der 3. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf für einen Öffentlichen Gesundheitsdienst eingebracht. Liebe CDU, daran habt ihr auch nicht mitarbeiten wollen, irgendwas auf den Tisch gelegt und ihr habt ein Vierteljahrhundert nicht auf die Kette bekommen, dort irgendwas mal hinzulegen,

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

also bitte den Ball flach halten, was die Anwürfe angeht, hier angeblich nichts zu tun. Wir haben bei aller Kritik richtigerweise gesagt bekommen, dass die unteren Gesundheitsbehörden in der pandemischen Phase Menschenmögliches getan haben, aber wir haben auch Lehren daraus gezogen, dass es hier noch Nachbesserungen geben muss.

 

Herr Dr. Lauerwald, für die mRNA-Technologie sind Nobelpreise vergeben worden und Sie diffamieren wieder neueste wissenschaftliche Erkenntnisse.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Der Gedanke, dass auch die unteren Gesundheitsbehörden bei Impfkampagnen mitwirken können, ist natürlich auch aus der Pandemie geboren. Was haben wir uns gestritten, wie wir Leute, die sich impfen lassen wollten, weil sie davon überzeugt sind, dass das ein guter Schutz für sich und andere ist, dazu bringen können, dass sie dann diese Impfung bekommen. Deswegen ist es total richtig, auch die unteren Gesundheitsbehörden dort mit einzubinden. Deswegen dieser konkrete Vorschlag, was das angeht. Da werbe ich doch sehr um Zustimmung und auch wirklich dafür, dass wir dort auf einen guten Weg uns dann begeben.

 

Der technologische Wandel wurde auch oft beschrieben. Auch das berücksichtigt das Gesetz, dass man den Stand der Technik auch in den unteren Gesundheitsbehörden zur Verfügung hat, dass man zum Beispiel auch die künstliche Intelligenz mit bedenkt und dann eine gute Grundlage dafür schaffen muss, wie man die sinnvoll einsetzt, weil auch künstliche Intelligenz helfen kann, die Menschen in Gesundheitssachen mit zu schützen; gerade im Präventionsbereich kann ich mir da viele sinnvolle Dinge vorstellen. Das berücksichtigt auch das Gesetz der Koalitionsfraktionen.

 

Ich komme jetzt gern mal zu dem der FDP-Gruppe, zu dem Sie selber inhaltlich gar nicht tief ausgeführt haben, haben sich leider nur polemisch etwas allgemein an der Situation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes abgearbeitet. Was wirklich verwundert, ist, dass Sie diese obere Landesbehörde neu schaffen wollen. Das ist eben der Unterschied zu Entbürokratisierung. Das ist Bürokratisierung, was Sie da vorhaben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die bestehenden Strukturen besser zusammenrücken, besser gebündelt werden, um Synergieeffekte zu erzielen. Das ist eben nicht nur Erkenntnis hier im Hohen Haus gewesen, es gibt zum Beispiel auch eine Petition an den Thüringer Landtag,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

die ganz konkret die Bitte hat, dass sich diese Dinge verbessern. Aus eigenem Erfahren, vielleicht auch leidvollem Erfahren, wird dort Verbesserungsbedarf angezeigt.

Sie stellen sich auch vor, dass das 250.000 Euro kosten könnte und das war es dann. Aber wie naiv ist denn das? Natürlich braucht so eine zusätzliche Behörde dann auch einen Personalaufbau, wir würden Doppelstrukturen und Parallelstrukturen schaffen. Das ist alles andere als eine effektive Verwaltung und die möchten wir doch bitte schön bei der oberen und unteren Gesundheitsbehörde anstreben. Deswegen ist dieser Gedanke, den Sie hier aufgeführt haben, zurückzuweisen und vor allen Dingen die Mehrkosten, die dieses Landeszentrum für Gesundheit – klingt zwar schick, aber das wird es dann wirklich nicht sein. Aber ich freue mich tatsächlich auch auf die Stellungnahmen und die Diskussionen im Ausschuss.

 

Die Personalbindungsstrategie möchte ich auch noch mal unterstreichen, weil das über viele Jahre und Jahrzehnte auch ein Problem in Thüringen ist. Viele kennen das sicherlich auch vor Ort aus eigenen Erfahrungen, dass die Gesundheitsämter eben nicht mit dem vollen Personalstamm, den sie im Personalstellenplan eigentlich vorgesehen haben, arbeiten und wirken können. Deswegen ist es wichtig, dass wir dort in der Situation, wo Arbeits- und Fachkräfte so gefragt sind, die unteren Gesundheitsbehörden mit guten Konzepten in die Lage versetzen, Personal zu binden, dass wir uns durch individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten als öffentliche Arbeitgeber so attraktiv darstellen, dass wir erfolgreich eine Personalbindungsstrategie umsetzen können. Das ist etwas, was dann eben in dieser Bündelung erfolgen und vor Ort entlasten soll, damit sich die Gesundheitsbehörden auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können. Das ist die gemeinwohlorientierte und vor allen Dingen nicht kommerzielle Gesundheitsförderung, die könnte dann in weit aus höherem Maße erfolgen.

 

Sie hatten es auch vorhin angesprochen, was die Gesundheitsberichterstattung angeht. Das ist ein total sinnvolles Instrument, was jetzt zum Teil schon erfolgt. Das ist das, was ich auch bei er Einbringung sagte. Wir schreiben jetzt Dinge gesetzlich fest, die vor Ort zum Teil schon gut laufen. Gerade im Bereich der Vorsorge, der Vorbeugung, auch was Krisenintervention angeht, was Suchtprävention angeht, psychiatrische, psychologische Versorgung angeht, da ist es total wichtig, dass es Jahresberichte gibt, die sollten dann immer auch nur die neuesten Entwicklungen in Betracht nehmen. Aber auf Grundlage dieser Berichte und dieser Kenntnisse und Analysen wird dann vor Ort die Gesundheitspolitik der öffentlichen Gesundheitsdienste ausgerichtet. Deswegen lassen Sie mich gern noch mal unterstreichen, dass auch diese Berichte einen wichtigen Stellenwert haben und dementsprechend auch im Gesetz eingefügt worden sind und dort Eingang gefunden haben.

 

Was in Ihrem Gesetzentwurf wirklich auch verwundert, ist, dass der Präventionsgedanke so wegfallen lassen wird. Er spielt wirklich nicht die Rolle, die er spielen sollte. Wir reden viel über Fachkräftebedarf im medizinischen Versorgungsbereich. Wir haben das zu Recht auch oft als Thema hier, denn alle wollen im Krankenhaus gut versorgt werden, alle wollen eine gute Pflege erfahren. Was eine kleine Antwort auch darauf ist, dem zu begegnen, ist, dass wir vorbeugen, dass Menschen eben nicht krank werden, dass Menschen eben nicht pflegebedürftig werden oder zumindest nicht so schwer oder gewisse Dinge abgeschwächt werden, hinausgezögert werden. Da vertun wir uns im Moment meines Erachtens als Gesellschaft noch viel, dass wir da wirklich viel besser in der Prävention vorangehen könnten, wirklich Menschen vor Erkrankungen zu schützen. Da sollen die unteren Gesundheitsbehörden eine ganz zentrale Rolle spielen. Das ist auch eine nachhaltige Stärkung. Wenn das dann idealerweise vor Ort noch mit den Heilungs- und Therapiechancen und  möglichkeiten, die es dann gibt, verbunden wird und man dort zu einer besseren Kooperation kommt, ist viel geholfen. Und ja, wir bekommen das so hin, dass der Gesundheitsdienst auch ins 21. Jahrhundert rückt.

 

Noch ein Punkt, der hier auch zur Sprache kam, der aber auch noch mal einer Nennung bedarf, gerade weil hier oben auch so viele junge Leute sitzen und uns zuhören und dass ihre Generation und die nachfolgenden, glaube ich, mehr beschäftigen wird, als man sich das heutzutage manchmal wünscht, ist wirklich der Klimawandel. Wir brauchen Hitzeaktionspläne vor Ort. Wir müssen auch über Beschattung vor Ort sprechen. Da müssen Gesundheitsbehörden eingebunden werden. Ich würde mich wirklich freuen, wenn – in Nordthüringen gibt es ja gute Beispiele – andere dem nachfolgen, dass das Schule macht, dass man kostenfreie Zugänge zu öffentlichem Trinkwasser im öffentlichen Raum hat.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Auch das ist eine Frage der Prävention. Wenn wir in Hitzesommern ständig über 30 Grad haben, kippen uns die Leute reihenweise um. Ich glaube, da könnte man noch Antworten im öffentlich Raum auf so was finden. Auch das ist mit diesem Gesetz möglich. Deswegen werbe ich wirklich sehr dafür, dass wir konstruktiv gemeinsam im Ausschuss damit umgehen, damit uns das gelingt, was bisher in mehreren Jahrzehnten leider noch nicht gelungen ist. Aber da sind wir doch zuversichtlich, dass wir das hinbekommen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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