Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9081

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, natürlich auch die Gäste auf der Tribüne und an den zugeschalteten Geräten, die ja heute wahrscheinlich auch ganz gespannt dieser Diskussion lauschen! Die freien Schulen – es wurde jetzt mehrfach betont – sind im Freistaat viel wert. Ich möchte auf die Situation von vor 2014 erinnern. Dort sind auf Grundlage des Drucks aus dem CDU-geführten Finanzministeriums den freien Schulen auf wirklich unerträgliche Art und Weise die Finanzzuweisungen gekürzt worden, sodass wir als rot-rot-grüne Landesregierung das revidiert haben, und zwar gerne revidiert haben, weil wir – Kollegin Rothe-Beinlich hat es schon gesagt – die freien Schulen als unverzichtbaren und wertvollen Teil der Thüringer Schullandschaft sehen. Sie sind aber eben ein Teil. In 2014, dem letzten Haushalt der CDU, konnten die freien Schulen für sich 130 Millionen Euro beanspruchen. Das klingt erst mal viel. Wenn man sich aber ansieht, wie die Entwicklung ist: Wir haben im jetzigen Gesetzvorschlag zum Landeshaushalt 2024, den wir nachher noch beraten werden, einen Betrag von 236,3 Millionen Euro, das sind 75 Prozent mehr. Wir haben alles, was wir den staatlichen Schulen ermöglicht haben – zum Beispiel die A13 für die Regelschullehrer und Grundschullehrer –, auch den freien Schulen ermöglicht.

 

Wir haben 2020 eine neue Finanzierungsregelung gefunden, und zwar auf Vorschlag – Herr Tischner, hören Sie genau zu! – von Rot-Rot-Grün und nicht der CDU. Die beinhaltet, dass sich 80 Prozent der Schülerkostenjahresbeiträge am TV‑L in der Entwicklung orientieren. Jeder, der derzeit die Tarifdiskussion verfolgt, weiß, was das bedeutet. Wir haben das erste Mal – und nach meiner Kenntnis als einziges Bundesland – die freien Schulen nicht abgehangen von der Tarifentwicklung. Das ist auch ein grundgesetzlicher Anspruch, der uns aufgegeben worden ist.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen zu sein, ist unterschiedslos zwischen staatlichen und freien Schulen. Die Kolleginnen und Kollegen dort können und konnten sich immer auf Rot-Rot-Grün verlassen, dass sie, wenn sie für ordentliche Tarife kämpfen mit ihren Gewerkschaften, auch ordentlich bezahlt werden.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das Zweite, 20 Prozent – da haben wir gesagt, was koppeln wir an die Inflationsentwicklung –, sind die sogenannten Sachkosten, also insgesamt in den Schülerkostenjahressätzen.

 

Sehen wir uns die Inflationsentwicklung der letzten zwei Jahre an, dann sehen wir, da kriegen aber die freien Schulen auch noch mal deutlich mehr. Also offensichtlich hat der Gesetzgeber – Rot-Rot-Grün zusammen mit der CDU – vieles richtiggemacht. Richtig ist eben auch, dass man nach Recht und Gesetz handeln muss. Wenn man – wie es die freien Schulen, einige freie Schulträger gemacht haben, nicht alle – für die Sachkosten tatsächlich beim sogenannten Schulaufwand nach § 8 etwas in Anschlag bringt, was gesetzlich nicht normiert ist, das würde sich dann nämlich wiederfinden nach Schulen in freier Trägerschaft, § 8 Abs. 1, im Verweis auf die staatlichen Schulen – Schulaufwand, § 3. Dort ist es gesetzlich nicht normiert. Dann ergibt sich die Situation, dass in der Verwendungsnachweisprüfung das Ministerium sagt, hier macht ihr etwas geltend, was so nicht deutlich wird im Gesetz.

 

Die freien Schulträger haben ein Rechtsgutachten erstellen lassen, und zwar von Frau Prof. Brosius-Gersdorf. Die demokratischen Fraktionen waren anwesend, als das Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. Dort lese ich aber, was die Overheadkosten anbetrifft, insbesondere Formulierungen wie: Könnte sein, Overheadkosten gehören weitgehend zum Schulaufwand etc. pp. Also auch in dem Gutachten der freien Schulen selbst ist es nicht vollständig klar, wie die Veranlagung tatsächlich erfolgt. Deswegen haben wir als demokratische Fraktionen, insbesondere Rot-Rot-Grün, das Ministerium immer gebeten: Schaut bitte, wie das gehen kann, dass wir eine rechtssichere Berechnung haben.

 

Die CDU hat jetzt mit ihrem Antrag und natürlich auch mit dem Gesetzentwurf etwas ins Plenum gebracht, was – Kollegin Rothe-Beinlich hat es schon gesagt – derzeit gerade in der Abstimmung ist. Ich will es nur mal vorsichtig antippen – Kollegin Marx hat auch schon darauf hingewiesen: Es ist keine banale Frage. Kollegin Marx hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass das, was wir dem einen gewähren, nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes dem anderen nicht verschließen können. Das heißt, wenn wir – etwa 10 Prozent nehmen die freien Schulen ein am Gesamtkuchen – das dort gewähren, müssen wir es natürlich den staatlichen Schulträgern auch gewähren. Bedenke das Ende, liebe CDU! Lasst uns darüber bitte im Ausschuss ordentlich diskutieren.

Zweitens: Die staatlichen Schulträger setzen ihre Kosten höchst unterschiedlich an. Da gehen wir in das Finanzausgleichsgesetz rein, unter anderem. Die einen machen es kameralistisch, die anderen nach der Doppik. Das wird eine interessante Diskussion, ich sage das nur mal. Und eine Vollkostenerhebung sehe ich, ehrlich gesagt, äußerst schwierig in dem Umfeld – äußerst schwierig. Denn wir können es auch immer nur wieder hochrechnen, wir können immer nur sagen, das wäre eine Maßzahl. Da würde ich mich jetzt schon mal festlegen. Und ob das in der gegebenen Zeit tatsächlich möglich ist und dann in Abstimmung, dass wir da auch Rechtsfrieden finden – schwierig.

Ja, den Gesetzentwurf in den Ausschuss, damit wir das anhören können und dann nicht nur die freien Schulträger anhören, zum Beispiel auch staatliche Schulträger. Aber zum Beispiel auch, dass man sich auch mal darüber kundig macht, was sagt denn zum Beispiel der Rechnungshof dazu, etc. pp. Dazu dient eine Anhörung. Aber ich habe, glaube ich, mehr als deutlich gemacht, dass ich meine Schwierigkeiten mit mancher Begrifflichkeit habe, Vollkostenerhebung zum Beispiel, die die CDU hier aufbringt.

 

Was den Antrag anbetrifft: Inwiefern das überhaupt möglich ist, wir werden sehen. Ich sage, um das abzuschließen, gerade jetzt vor Weihnachten: Die freien Schulen, genauso wie alle staatlichen Schulen, erfüllen ihren Bildungsauftrag auf ganz hervorragende Art und Weise im schwierigen Umfeld. Wenn wir den freien Schulen etwas anerkennen, muss es auch kompatibel mit anderen Bereichen sein, wir können nicht Töpfchenspiele spielen. Von daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss dazu und wünsche insbesondere auch der Landesregierung, dem Bildungsministerium ein glückliches Händchen bei der Auswahl des entsprechenden Gutachters. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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