Die kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmenpolitik unverzüglich beginnen 1/2

Ralf Plötner

Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6834

 

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende und Zuhörende, das war ja schon wieder ein bitteres Trauerspiel, was wir hier von der AfD erleben mussten. Es ist natürlich die Fortführung dessen, was wir auch in den Hochphasen der Pandemie leider erleben mussten. Sie schreiben es auch in Ihrem Antrag so – Zitat: „vor einem vorgeblichen ‚Killervirus‘“. Mit Stand des vorgestrigen Tages sind 8.565 Menschen in Thüringen im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben. Die Sterblichkeitsrate liegt bei nahezu 1 Prozent. Wie Sie dann nur von einem „vorgeblichen Killervirus“ sprechen können, ist einfach nur zurückzuweisen. Es ist schwer, wenn man keine gemeinsame Grundlage hat, überhaupt Aufarbeitung zu betreiben und eine Debatte zu betreiben, wenn Sie im Grunde genommen die Existenz dieses Virus leugnen.

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Stimmt doch gar nicht!)

 

Klar laufen wir nicht alle den ganzen Tag irgendwie mit Mikroskopen durch die Gegend und können sozusagen auch erkennen, dass dieses Coronavirus da ist, aber das Zutrauen in die Wissenschaft und die Auseinandersetzung mit neuen Erkenntnissen muss doch erlaubt sein, das ist doch wichtig, und sich dementsprechend auch mit den bitteren Folgen, die das alles mit sich gebracht hat, auseinanderzusetzen. Es ist auch niemandem leichtgefallen, Eindämmungsmaßnahmen zu betreiben. Wir haben es doch hier auch im Landtag permanent dann kritisch mitbegleitet im Gesundheitsausschuss. Was haben wir stundenlang über die Eindämmungsmaßnahmen diskutiert, über Kinderschuhgeschäfte, über Teilnehmendenzahlen von Veranstaltungen, über Inzidenzen, über Ausgangsbeschränkungen usw. usf. Es gab auch dann immer einen hohen parlamentarischen Beteiligungsprozess, damit auch wir tatsächlich Maßnahmen kommunizieren können und auch hier noch mal im Hohen Haus Abwägungen über die Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus getroffen werden konnten.

 

Was Sie hier wieder Diffamierendes über die Impfkampagne gesagt haben – ich finde, das beste Beispiel ist der Umgang mit dem Impfstoff AstraZeneca, dass man sehen konnte, dass permanent auch eine kritische Begleitung der Maßnahmen existiert hat, der wurde nämlich ausgesetzt im März 2021. Die Grundlage dessen war, dass es leider sieben schwerwiegende Zwischenfälle gab. Es gab Hirnvenenthrombosen und leider sind auch drei Menschen verstorben. Das ist unglaublich bitter. Es gab aber dann die Auseinandersetzung damit. 1,6 Millionen Menschen haben bis dato diese Impfung bekommen. Die Ständige Impfkommission hat daraufhin dann auch ihre Impfempfehlung angepasst und geändert und man hat wirklich kontinuierlich hier auch evaluiert und das kritisch begleitet. Wie gesagt, eine Impfkampagne mit einem konkreten Impfstoff wurde erst mal gestoppt, weil man sich unsicher war, ob nicht doch die Risiken dieser Impfung überwiegen könnten. Nach einer gründlichen Abwägung hat man dann auch noch mal die Impfempfehlungen angepasst und konnte dort auch mit diesem Impfstoff weiter dann auch Menschen schützen und hat es eben die ganze Zeit kritisch begleitet.

 

Genauso ist es doch in einem Rechtsstaat – und das wissen Sie genauso gut –, dass permanent auch gerichtliche Überprüfungen stattgefunden haben. Na klar gab es auch die Möglichkeit, vor Gericht Klärungen herbeizuführen. Na klar haben es sich die Gerichte auch nicht leichtgemacht und ständig abgewogen, ob Grundrechtseinschränkungen angezeigt waren. Gerade in den Hochphasen der Pandemie sind sie doch eigentlich einhellig immer darauf gekommen, dass es zwar sicherlich schwierige Maßnahmen sind, die hier getroffen worden sind, aber eben aus Gesundheitsschutzgründen gegenüber der Bevölkerung angezeigt, und dass dieser Gesundheitsschutz, der auch ein Grundrecht von uns allen ist, hier im Vordergrund stand. Das ist einfach richtig so.

 

Ich möchte auch noch gern erwähnen – das haben Sie jetzt hier gar nicht postuliert –, es war ja auch immer die große Rede von Ausgangssperren, als wenn hier ständig alle Menschen von früh bis spät eingesperrt gewesen seien. Es war so, dass es im Grunde genommen 7 Stunden in der Nacht von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in einer Zwischenphase Ausgangsbeschränkungen gab. Und wie man dann auch erkennen kann, dass es sich logischerweise die Landesregierung auch nicht leichtgemacht hat und auch hier eine Grundrechtsabwägung erfolgt ist, sieht man in den Ausnahmen der triftigen Gründe, wann diese Ausgangsbeschränkungen nicht gegolten haben: die Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, medizinische Notfälle, insbesondere bei akuter körperlicher oder seelischer psychischer Erkrankung, bei Verletzung oder bei Niederkunft, notwendige Pflege und Unterstützung kranker und hilfsbedürftiger Menschen sowie die notwendige Fürsorge für minderjährige Menschen, die Begleitung sterbender Menschen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Wahrnehmung eines Umgangs- und Sorgerechts, der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, dienstliche, amtliche oder sonstige hoheitliche Tätigkeiten, insbesondere der Feuerwehr und der Rettungsdienste, aber eben auch die freiwilligen Feuerwehren waren darunter gefasst zum Beispiel, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen, einschließlich auch erforderlicher Wege zur Notbetreuung, die Abwendung von Gefahren für Besitz und Eigentum, die notwendige Versorgung von Tieren sowie veterinärmedizinische Notfälle, die Jagd zur Vorbeugung und Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest, die Durchfahrt durch Thüringen im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugen, die Teilnahme an besonderen religiösen Zusammenkünften anlässlich hoher Feiertage, der Schutz vor Gewalterfahrung sowie weitere wichtige und unabweisbare Gründe.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Sicherlich noch mal eine Aufzählung hier von vielen Punkten, aber das ist doch der Beleg, dass auch damals die Maßnahmen eben höchst ausgewogen getroffen worden sind und man logischerweise auch Ausnahmefälle identifiziert hat und eben nicht von Ausgangssperren sprechen kann, sondern von Beschränkungen, und sie waren zur damaligen Zeit angezeigt und richtig und sind deswegen auch im Blick der damaligen Erkenntnisse auch zu vertreten. Das ist doch immer die Leitfrage gewesen, die wir uns hier immer zur Grundlage gemacht haben, die sich die Landesregierung zur Grundlage gemacht hat, aber auch die Gerichte: Waren die Entscheidungen aufgrund aller bekannten Kenntnisse und unter Abwägung der Rechtsgüter richtig getroffen? Dieses Leitbild besteht natürlich weiterhin. So anstrengend diese Phase wirklich für uns alle war, so dankbar bin ich denen, die sich wirklich solidarisch hier verhalten haben. Solche Anträge und so eine Diffamierung, als hätte es das alles in dieser Form gar nicht gegeben, ist wirklich ein Schlag ins Gesicht derer, die in den Arztpraxen, in den Pflegeheimen, in den Krankenhäusern, aber auch an den Supermarktkassen gestanden, gearbeitet und sich ständig auch einem hohen Risiko ausgesetzt haben.

 

Also bitte lassen Sie uns gemeinsam sachlich auf diese Zeit zurückblicken, keine Fake News hier die ganze Zeit verbreiten und – was wir die ganze Zeit gefordert haben und was der richtige Weg ist – solidarisch durch solche Krisensituationen und solche gesundheitlichen Bedrohungen gehen. Das ist der richtige Weg und daran kann ich nur appellieren und deswegen ist auch dieser Antrag zurückzuweisen. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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