Vorlage eines Zwischenberichtes durch den Untersuchungsausschuss 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“

Dr. Iris Martin-Gehl

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6051

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Als im Juni dieses Jahres der sogenannte BAMF-Skandal hohe Wellen schlug, wurden Stimmen laut, die zur Aufklärung des Sachverhalts einen Untersuchungsausschuss forderten. Diesem Vorschlag wurde entgegengehalten, dass ein Untersuchungsausschuss zu träge sei, die Aufklärung verzögern würde, aber doch schnelles Handeln erforderlich sei und dem öffentlichen Interesse genügt werden müsse. Es gab auch Skeptiker, die für den Fall der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sogar von einer gewollten Nichtaufklärung sprachen. Das hat mich alles sehr verwundert und vermutlich nicht nur mich allein.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss gilt bekanntlich als das schärfste Schwert der Opposition. Doch offenbar ist dieses Schwert in der öffentlichen Wahrnehmung stumpf geworden. Dies jedenfalls zeigen die erwähnten Querelen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum BAMF-Skandal.

 

Natürlich haben Untersuchungsausschüsse immer eine politische Dimension und es stehen sich im Grunde zwei Lager mit gegensätzlichen, unterschiedlichen Interessen gegenüber. Doch ich meine, dieses Gegeneinander sollte nicht Richtschnur unserer Arbeit in den Untersuchungsausschüssen dieses Landtags sein. Es gilt, das stumpfe Schwert zu schärfen, und dies gelingt nur dann, wenn es einem Untersuchungsausschuss gelingt, sich über Parteigrenzen hinweg gemeinsam dem Ziel der schnellstmöglichen, vorbehaltlosen Aufklärung zu widmen. Das war und bleibt der Anspruch, den wir an die Arbeit im Untersuchungsausschuss 6/3 stellen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Vor diesem Hintergrund bringen die Koalitionsfraktionen heute einen Antrag auf Erstellung eines Zwischenberichts für den Untersuchungsausschuss 6/3 „Möglicher Amtsmissbrauch“ in das Plenum ein. Uns leitet dabei eine einfache Motivation: Wir wollen nach zwei Jahren Arbeit unserer Verpflichtung nachkommen, das Hohe Haus und die Öffentlichkeit über die bisher erzielten Ergebnisse zu informieren. Der Untersuchungsausschuss 6/3 soll nicht als Gremium der Nichtaufklärung in Erinnerung bleiben, sondern als Gremium der konstruktiven Auseinandersetzung, als Gremium der Aufklärung von Sachverhalten, die im öffentlichen Interesse liegen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Nun ist niemandem hier entgangen, dass Sie, verehrte Kollegen der CDU-Fraktion, die Dinge etwas anders sehen. So ist etwa der Presse zu entnehmen, dass Sie einem Zwischenbericht die Sinnhaftigkeit absprechen, weil der Untersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses nach Ihrer Ansicht zeitnah abgearbeitet und vor Ablauf der Wahlperiode ein Abschlussbericht gefertigt werden könne. Diese Vorstellung geht jedoch weit an der Realität vorbei, denn bis jetzt ist erst etwa ein Drittel der Fragestellungen des Einsetzungsbeschlusses abgearbeitet. Damit ist bei realistischer Betrachtung ein Ende der Beweisaufnahme vor Ablauf der Wahlperiode nicht absehbar.

 

Gerade deshalb ist es notwendig und wichtig, dass der Landtag und die Öffentlichkeit über das bisherige Ergebnis der Arbeit des Untersuchungsausschusses informiert werden. Und genau dafür ist ein Zwischenbericht nach § 28 Abs. 5 des Thüringer Untersuchungsausschussgesetzes ein probates Mittel. Was sich aus Sinn und Zweck dieser Vorschrift, vor allem aber auch daraus ergibt, dass ein Zwischenbericht die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses nicht aufhält oder gar beendet, sondern deren ungehinderte Fortführung gerade ermöglicht.

 

Befremdet hat mich auch das zu Beginn der Plenarsitzung vorgebrachte Argument, die Anwendung des § 28 Abs. 5 des Untersuchungsausschussgesetzes von Thüringen verletze die Minderheitenrechte und erschwere damit die Arbeit des Untersuchungsausschusses insgesamt. Eine solche Auslegung dieser Vorschrift, die ja dem Landtag als Herrn des Untersuchungsverfahrens –

 

Vizepräsidentin Jung:

 

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist um.

 

Abgeordnete Dr. Martin-Gehl, DIE LINKE:

 

okay – das Recht einräumt, jederzeit einen Untersuchungsausschuss zu verlangen, ist in meinen Augen – gelinde gesagt – etwas abenteuerlich. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien