Zivilklausel

Mittels Zivilklauseln verpflichten sich Hochschulen keine militärische Forschung durchzuführen und auf rüstungsfinanzierte Forschungsprojekte zu verzichten. Formal war dieser Gedanke bereits im Thüringer Hochschulgesetz von 2007 verankert, wo unter anderem die Verantwortung für den Frieden im Leitbild festgeschrieben wurde. Leider zeigen Anfragen (etwa: 5/7221 und 5/7222), dass in Thüringen trotz dieser Formulierung zahlreiche Projekte der Rüstungs- und Wehrforschung umgesetzt wurden.

DIE LINKE als Friedenspartei hat sich deshalb erfolgreich für eine deutliche Stärkung eingesetzt: Mit dem 2018 verabschiedeten neuen Hochschulgesetz müssen sich nun alle Hochschulen Zivilklauseln verpflichtend geben. Mögliche Verstöße gegen die Zivilklauseln werden hochschulintern diskutiert und die Ergebnisse anschließend von den Hochschulen veröffentlicht. Damit werden potenzielle wehrtechnische Forschung und insbesondere mögliche Konflikte im Bereich dual use (d. h. potenzielle Nutzbarkeit von Forschungsergebnissen für zivile wie militärische Zwecke) einer öffentlichen Diskussion zugänglich gemacht.

Weiterführende Informationen:

http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?dossierID=082