Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2285

 

Liebe Kolleginnen, sehr geehrter Präsident! Werter Herr Montag, wir wollen mal ganz redlich bleiben. Ich kann das dann auch in ungefähr 1 Minute zusammenfassen. Bevor Sie hier behaupten, das, was Sie in Ihrem Hochschulgesetzantrag, den wir vor zwei Monaten hier behandelt hatten, wäre jetzt eins zu eins das, was sich im jetzigen Gesetz befindet, legen Sie es doch mal nebeneinander. Was Sie in § 55 regeln wollten, war einfach nur, dass in der Prüfungsordnung geregelt werden kann, dass eine Hochschulprüfung in elektronischer Form abgenommen werden kann. Haben Sie jetzt mal konkret gelesen, was im Gesetzentwurf steht? Da steht nämlich die Frage, auf die Sie im Ausschuss damals die Antwort schuldig geblieben sind, nämlich, wie eigentlich tatsächlich gesetzlich datenschutzrelevante Fragestellungen auch geklärt werden sollen. Das ist das, was hier im Gesetzentwurf steht. Das ist weder eins zu eins, was Sie gefordert haben, sondern das ist das, was tatsächlich der Klarstellung bedarf. Also müssen Sie sich jetzt nicht hier so hinstellen, als ob Sie damals schon eins zu eins das vorgelegt hätten, was die Landesregierung hier umsetzt. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe und bei der Wahrheit müssen Sie bleiben.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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