Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/2285

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zunächst vielleicht zur Klarstellung, da muss die AfD vielleicht noch mal in die kommunalpolitische Schulung: Eine Haushaltssperre ich nicht gleich Haushaltssicherung.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Durch die Kollegin Mitteldorf konnte ich mir noch mal bestätigen lassen, dass die Kommune in Nordhausen fünf Jahre früher raus konnte und zudem derzeit liquide ist. Dass die Gewerbesteuermindereinnahmen noch nicht beziffert werden können, liegt einfach daran, dass sie noch nicht berechnet sind. So einfach ist das ist. Und wenn Gewerbesteuermindereinnahmen im letzten Jahr zurückgezahlt wurden, dann liegt das daran, dass die vielleicht nicht so groß ausgefallen sind, wie man das vermutet hat. Aber das übersteigt offensichtlich das komplexe Verständnis oder das Verständnis der AfD-Fraktion.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dann bin ich auch noch mal dankbar für die Klarstellung der Präsidentin, was die Anwesenheit der Landesregierung angeht. Denn Herr Kemmerich – jetzt ist er gerade nicht da –, es ist schon ein Stück weit unredlich, hier zu suggerieren, die Landesregierung würde sich nicht für die Landtagssitzungen und das, was hier passiert, interessieren. Sie ist gebeten worden, entsprechend der pandemischen Notlage in der Anzahl da zu sein, wie es notwendig ist, um die Debatte inhaltlich begleiten zu können. Das vielleicht vorab zur Klarstellung.

 

Ansonsten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, werte Kolleginnen und Kollegen, senden wir heute mit diesem Gesetzentwurf ein wichtiges Signal an die Studierenden in Thüringen; zum Kommunalteil haben der Kollege Bilay und viele andere etwas gesagt, auch zum Hochschulteil wurde das schon gesagt. Denn was machen wir? Wir nehmen Druck aus dem System. Ich finde, das ist auch dringend notwendig. Denn auch wenn mit viel Einsatz der Lehrenden und Studierenden – mal mehr, mal weniger, aber auch oft gut – die Umstellung von Präsenz- auf Onlinelehre bewältigt wurde, so sind das digitale Studium und die Auswirkungen der Pandemie eine Belastung. Auch an den Hochschulen – könnte man in gewisser Weise sagen – ist seit einem Jahr Ausnahmezustand. Das wurde auch in einem offenen Brief der Konferenz Thüringer Studierendenschaften deutlich, der uns im Dezember letzten Jahres erreicht hat. Viele Studierende empfinden die Arbeitsbelastung deutlich höher als zuvor. Unter den aktuellen Bedingungen zwischen Onlinelehre, finanzieller Notlage und steigenden psychischen Belastungen ist an ein Studium unter Normalbedingungen nicht für alle Studierenden zu denken. Einige Studierenden haben ihren Job und damit ihre Finanzierungsquelle verloren und werden seitdem vom Bundesbildungsministerium mit einer lächerlichen Soforthilfe abgespeist, müssen auf KfW-Kredite zurückgreifen oder haben sogar Pech: Wenn sie vor der Pandemie schon arm waren, profitieren sie nämlich nicht davon. Das sei an der Stelle immer mal wieder betont, um auch die Kritik an den Bund zu richten: Was die Bundesbildungsministerin Karliczek hier macht, ist Arbeitsverweigerung.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Was wir versuchen, ist, dort wo wir den Hebel haben, anzusetzen. Ein gewöhnliches Ankommen am Studienstandort war nicht möglich. Vereinzelungen, steigende Selbstzweifel, davon berichten Studierende. Das sind die psychischen und physischen Belastungen, von denen ich gesprochen habe. Und das hat Auswirkungen auf die Studiendauer. Eine Befragung im Auftrag des Thüringer Studierendenwerks, die erst am Mittwoch vorgestellt wurde, zeigt, dass 70 Prozent der Studierenden mit einer pandemiebedingten Verlängerung des Studiums rechnen. Das macht deutlich, für wie viele Studierende die heute beschlossene Änderung am vorliegenden Gesetz eine deutliche Erleichterung und Entlastung darstellt und warum es die Verlängerung der Regelstudienzeit in Thüringen so dringend braucht.

 

Wir nehmen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Druck raus, indem wir die Regelstudienzeit pauschal um zwei Semester für alle Studierenden verlängern – ohne das aufwendige Antragsverfahren, wie vom Kollegen Müller angesprochen. Davon profitieren alle Studierenden in den Corona-Semestern, im laufenden Wintersemester und im kommenden Sommersemester. Und wir müssen davon ausgehen, dass die Pandemie und die Auswirkungen weiter anhalten. Auch deswegen setzen wir das wichtige Zeichen, dass wir die finanzielle Belastung der Studierenden mindern, indem wir sagen: Wir erlassen im aktuellen Wintersemester sowie im kommenden Sommersemester die Langzeitstudiengebühren und greifen damit den Studierenden auch in der finanziellen Not unter die Arme.

 

Dann will ich noch auf einen Punkt eingehen. Wir hatten es am Mittwoch auch schon im Ausschuss und Herr Kemmerich hat es auch eben wieder als den Erfolg der FDP verkauft: Ja, wir schaffen jetzt mit dem Gesetzentwurf auch Rechtssicherheit in Sachen Onlineprüfung. Ich habe es auch schon geahnt, dass sich die FDP das gern auf die Fahnen schreiben möchte. Aber ich will noch mal kurz klarstellen: Ja, Ihr Gesetzentwurf aus dem Sommer sah vor, dass in den Prüfungsordnungen eine Regelung zu Hochschulprüfungen in elektronischer Form vorgesehen wird. Jetzt kommt aber das große Aber: Was Ihr Gesetzentwurf nämlich nicht gemacht hat, war, dass diese Regelung auch konkret mit den Rahmenbedingungen untersetzt werden, die bei den Regelungen in Prüfungs- und Studienordnungen zu beachten sind. Das betrifft beispielsweise die Sicherung des Datenschutzes, den Umgang mit technischen Störungen oder die Gewährleistung der technischen Voraussetzungen, damit Studierende eben keine Nachteile erhalten, wenn sie die notwendige Software oder Hardware nicht haben. Und das ist der zentrale Unterschied zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion aus dem Sommersemester.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist die dritte Erklärung!)

 

Ich freue mich, dass der Druck für die Studierenden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Stückchen entschärft wird, dass wir mit unserem Einsatz hier eine gute Lösung gefunden haben, die nun Früchte trägt, und glaube, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf deutliche Planungssicherheit für die Studierenden in Thüringen schaffen, und freue mich deshalb über die breite Zustimmung zum Gesetzentwurf heute hier im Plenum. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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