Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/330 - Erste Beratung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe nur noch eine Anregung zu dem Gesetzentwurf, etwas eventuell mit aufzunehmen, wenn es denn möglich wäre. Wir hatten im vergangenen Jahr die Pflichtimpfung bei der Blauzungenkrankheit. Der Bundesrat hat beschlossen, dass diese Pflichtimpfung in diesem Jahr nicht wieder stattfinden soll. Nach meinem Wissen hat sich Thüringen gegen diese Änderung gestellt, weil die Pflichtimpfung bei uns für notwendig erachtet wurde. Ich habe mit Schafzüchtern gesprochen, die mir gesagt haben, sie halten es für unbedingt erforderlich, dass die Pflichtimpfung bei der Blauzungenkrankheit weiter besteht, gerade weil Schafe besonders betroffen sind. Es sind ganze Herden umgefallen, wo die Blauzungenkrankheit aufgetreten ist. Wir haben zwar jetzt noch ein Jahr die Schutzwirkung durch die alte Impfung, aber spätestens dann wäre es notwendig, dass die Blauzungenkrankheit wieder beimpft wird. Wir haben durch diese freiwillige Lösung, die jetzt mit Wegfall der Pflichtimpfung eingetreten ist, erst einmal den Nachteil, dass wir nicht mehr eine flächendeckende Impfung bekommen, und zweitens den Nachteil, dass die Tierseuchenkasse für die Impfung nicht mehr zahlen wird, was natürlich bei größeren Schafherden zu einer deutlichen Belastung in dem Bereich führen wird, wo wir eh schon keine Gewinne zu erwirtschaften haben.

Deshalb würde ich einfach darum bitten, zu sehen, ob wir hier eine Lösung finden können, entweder dass die Tierseuchenkasse wenigstens auch bei einer freiwilligen Impfung helfen kann oder aber dass Thüringen eine separate Lösung trifft. Danke.

Dateien