Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Thüringer Gesetz zur Harmonisierung des Schulbeginns für Kindeswohl und Lernerfolg 2/2

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6688

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Herr Höcke, wir kennen, denke ich mir, alle auch die unterschiedlichen Gegebenheiten. Jetzt haben Sie auch aus Ihrer Familie etwas beigesteuert. Das ist völlig in Ordnung. Das sind natürlich Herausforderungen, das ist keine Frage. Es geht von der Grundschule ins Gymnasium oder in die Regelschule, dementsprechend längere Fahrwege etc. Aber ehrlich gesagt, habe ich jetzt nicht verstanden und nicht herausgehört, warum das jetzt zentral geregelt werden muss. Sie sagen, es stärkt dann die Argumentation gegenüber dem Schulträger. Jetzt gibt er etwas vor. Das ist nicht mehr argumentativ, sondern argumentativ ist ja das, was jetzt im Moment Gesetzeskraft hat, nämlich die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz nehmen das auf. Wenn das von den Eltern und den Schülern in der Schulkonferenz kommt, wird das thematisiert. Wie Frau Rothe-Beinlich schon richtig gesagt hat: Ja, wir können uns dort eine Stärkung gerade der Mitsprachemöglichkeiten in der Schulkonferenz im Gesetz auch vorstellen. Wir werden das auch diskutieren und eventuell dann jetzt in die Gesetzesdebatte einbringen und dann entscheiden.

Aber eine zentrale Regelung sehe ich, bei allen Argumenten, die jetzt schon ausgetauscht worden sind, ehrlich gesagt, nicht als notwendig an.

 

Letzter Punkt dazu: Uns geht es natürlich auch um die gesunde Schule. Ich will es einmal so nennen. Das ThILLM – also das Thüringer Institut für Lehrplanentwicklung etc. – hat vor zwei Jahren dazu einen ganzen Band herausgegeben. Das kann man nachlesen. Aber es ist nach § 47 Thüringer Schulgesetz heute schon Auftrag und die Schulen gehen dem auch nach. Sie sind nicht im Bildungsausschuss, Sie können sich dann gern von Ihrer Kollegin berichten lassen. Wir haben einen Selbstbefassungsantrag zu Drogen an Schulen vorliegen. Da geht es insbesondere auch um die Gesundheitserziehung an Schulen. Wir werden – das haben wir jetzt angekündigt – hier in das Plenum einen Antrag dazu einbringen, weil wir dort eine Stärkung wünschen. Sie haben das argumentativ in Ihrem Antrag enthalten, wir sehen eher die konkrete Notwendigkeit, dort etwas zu ändern. Das werden wir ja dann aber anhand des Antrags diskutieren und das wird dann auch die Schulverwaltung und das werden das Ministerium und die einzelnen Schulen dann auch als Handlungsauftrag mitgeben, und nicht, wann Schule beginnt, sondern ganz konkret, wie sind die Verhältnisse vor Ort, wie können wir Schule dort in ihrem Auftrag der Gesundheitserziehung, Gesunderhaltung von Schülerinnen und Schülern, auch von Lehrkräften tatsächlich unterstützen. Da sind wir aber dran, Herr Höcke.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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