Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2039

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, das ist ja nun nichts Alltägliches, wenn eine Oppositionsfraktion einen Gesetzesvorschlag hat, dass das weit überwiegend, in dem Fall vielleicht sogar von allen Fraktionen hier im Haus für gut erachtet wird.

 

Worum geht es? Wir haben es eben schon gehört, es geht eigentlich um eine Selbstverständlichkeit – ich könnte auch sagen, eine Nebensächlichkeit –, die aber im Schulalltag für unwahrscheinlich viel Verdruss, Unverständlichkeit und Frustration führt. Es ist schon gesagt worden: Schulen sind per Auftrag eigenverantwortlich und sollen sich so auch verstehen. Klassenlehrer/-innen, Schulleitung etc. sind nicht nur Wissens- und Kompetenzvermittler, Berater, Begleiter, Erzieherinnen etc. Wir setzen voraus, dass sie mit Büchergeld umgehen, Kopiergeld bis hin zu Geld für Ausflüge und Klassenfahrten von Schüler/-innen und Eltern einsammeln und damit durch ihre Hände gehen lassen, was beamtenrechtlich durchaus ein Problem darstellt. Wir erwarten also viel von unseren Pädagogen vor Ort und die haben auch die besten Voraussetzungen verdient, insbesondere wenn es einer rechtssicheren Umsetzung und einer Entbürokratisierung dient.

 

Für alle, denen diese täglichen Mühen eines Schulbetriebs nicht so zugänglich sind, weil sie sich nicht wirklich tagtäglich damit beschäftigen, vielleicht noch mal konkreter: Jede Schule soll ein eigenes Schulkonto führen können. Derzeit haben etwa drei Viertel der Schulen ein Schulkonto. Es ist heute schon Praxis, aber es ist noch nicht rechtssicher geregelte Praxis. Ja, man denkt sich, warum auch nicht. Wenn wir Schulen mit einer Größe von 400 bis 500 Schülerinnen mit Lehrkräften in entsprechender Anzahl haben, die jeden Tag den Schulbetrieb managen und am Nachmittag auch noch AGs veranstalten und auch ihre schulische Freizeit miteinander verbringen – und das bis zu zwölf Jahre gemeinsam –, dann gibt es tagtäglich eine Menge verschiedene Rechtsgeschäfte. Diese Rechtsgeschäfte müssen aber eben rechtssicher sein.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wir haben eben auch schon gehört, dass Schulen als untere Landesbehörde keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Es gibt Konten, die von Schulleitungen eingerichtet wurden. Der überwiegende Anteil der Konten, die heute existieren, wurde vom Schulträger eingerichtet. Bei wiederum anderen Konten entzieht sich unserer Kenntnis, wer die eigentlich mal eingerichtet hat, sie sind eben da. Meistens werden sie durch Schulsekretärinnen und  sekretäre verwaltet, sie sind meist reine Durchlaufkonten, es werden also keine originären Landesmittel oder Mittel des Schulträgers damit erfasst. Schulkonten dienen im Regelfall dazu, dass Klassenfahrten oder Exkursionen – also das, was wir im Allgemeinen als Lernen am anderen Ort verstehen – auch möglich gemacht werden.

 

Ich gehe davon aus, dass insbesondere der erste Lockdown – die pandemische Situation – für die CDU der besondere Anlass noch mal war zu sagen: Das, was sich danach an bürokratischen Prozessen entwickelt hat, um die schon vorhandenen Buchungen auch wirklich abzuwickeln, ist für uns Anlass genug, jetzt sozusagen die Gesetzesinitiative zu ergreifen, um es ein für alle Mal klar zu regeln – und das ist auch gut so.

 

Es ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, Schulkonten zu führen, Kollegin Rothe-Beinlich ist schon darauf eingegangen. Das ist zum einen die Möglichkeit – und die ist jetzt im Moment noch nicht bei der CDU in dem Gesetzesvorschlag erfasst –, weiterhin die bestehenden Schulkonten beim Schulträger zu führen. Und die andere Möglichkeit ist, sie tatsächlich beim Land zu führen und einzurichten. In der Diskussion und in der Vorstellung dieses Gesetzesvorschlags in den letzten Wochen mit den Schulleitungen, mit denen ich Kontakt hatte – und das waren nicht wenige –, stelle ich erst mal fest, Kollege Tischner, überwiegend – nein, einhellig – wird die Initiative begrüßt. Aber es wird eben auch gesagt, warum kann das, was wir jetzt haben, nicht weitergeführt werden, warum kann es nicht beim Schulträger verbleiben, also mehr Flexibilität in den Gesetzesvorschlag reinzubringen. Es wird auch gefragt: Wie ist denn das nun mit der Verwaltung, soll das dann dauerhaft – eben auch im Gesetz festgeschrieben – die Schulsekretärin/der Schulsekretär machen, wer macht das?

 

Auch die Kontoführungsgebühren sind im Übrigen ein Thema, wenn ein Konto auf 0 Euro läuft, weil es ja ein Durchlaufkonto ist. Es ist ja nicht selbstverständlich, dass die Kontoführungsgebühren, die ja regelmäßig anfallen, auch damit abgebildet sind. Die Schulleitungen wissen, dass diese Kontoführungsgebühren heute häufig – und ich sage mal in einem mehr als rechtlichen Graubereich – von den Schulfördervereinen getragen werden. Das geht auch nicht, auch da muss Rechtssicherheit geschaffen werden.

Sie sehen also: Es gibt noch genügend Diskussionsbedarf an einem an sich guten, begrüßenswerten Vorschlag der CDU-Fraktion, dem wir im zuständigen Fachausschuss – im Bildungsausschuss – auch gern entsprechen können mit den entsprechenden Anhörungen oder Stellungnahmen zu der Anhörung, sodass wir dann möglichst gemeinsam hier als Parlament einen Gesetzesvorschlag beschließen können, der vor allen Dingen eines beinhaltet: eine schlanke Verfahrensweise und Entbürokratisierung für die Schulen in ihrem wichtigen Bildungsauftrag. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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