Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1725

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, jetzt noch mal zur späten Stunde Tagesordnungspunkt 2, der letzten Lesung, das Begehren der AfD zur Änderung des Schulgesetzes. Sehr geehrter Herr Kollege Jankowski, ein Gesetz ändert man im Allgemeinen dann, wenn tatsächlich eine Notwendigkeit vorliegt. Die mögen Sie ja sehen, aber dann hätten Sie vielleicht auch mal besser ins Schulgesetz gucken müssen. Denn in den Grundlagen des Thüringer Schulgesetzes in § 2 Abs. 1 steht nämlich schon ganz prägnant – ich zitiere jetzt mal, Herr Präsident –, dass die Schülerinnen und Schüler den „selbst bestimmten und kritischen Umgang mit Medien“, als Bildungsauftrag verstanden, vermittelt bekommen müssen. Das wird auch genauso vollzogen in Thüringen.

 

Nun sagen Sie: Das reicht uns alles nicht, das, was da passiert. Sie ziehen dort Ihre selbstgewählten Experten heran, die Sie ja dann auch in die Ausschüsse einladen dürfen, um sie dann zu zitieren, und sagen: Für uns ist die Welt eben blau – bei Ihnen. Aber tatsächlich ist es so, dass die Welt rund um Sie herum eben eine ganz andere ist, also nicht nur in den Schulen und nicht nur im ThILLM oder eben auch das, was der überwiegende Anteil der Bildungswissenschaftler sagen.

 

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie reden sich um Kopf und Kragen!)

 

Ich will mal den nationalen Bildungsbericht zitieren, der sagt nämlich ausdrücklich, dass auch der Zugang zu digitalen Medien natürlich von der sozialen Herkunft abhängig ist, aber diese gerade in der Schule durch den Umgang mit digitalen Medien ausgeglichen wird. Das noch mal zum Selbstverständnis des Bildungsauftrags.

 

Statt sich eben auch den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen, malt die AfD in ihrem Gesetzentwurf die Gefahr einer Überdigitalisierung unserer Schulen. Und jeder und jede von Ihnen, die sich mal die Begründung durchgelesen haben, wissen, worüber ich jetzt rede: als säßen Schülerinnen und Schüler in Kürze in Cyber-Schulen. Das ist schlicht und einfach falsch und weltfremd. Schon allein von der technischen Umsetzung her ist die Gefahr für die nächsten Jahre vollkommen abwegig. Ja – und das haben wir heute mehrfach festgestellt –, wir hinken da in Deutschland hinterher. Das ist nicht so, dass wir vorweggehen, sondern unsere Bildungseinrichtungen sind eigentlich immer noch eher im Kreidezeitalter, um das mal zu zitieren, unterwegs. Das ist nicht gut, denn wir wollen und wir werden unsere Kinder und Jugendlichen auf die Zukunft vorbereiten. Die Zukunft auch in der Arbeitswelt ist digital. Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, sie ist digital. Das sehen wir jetzt nicht nur durch die Pandemie. Es ist ein Prozess, der nicht aufzuhalten ist. Jede Person, die sich an unseren Schulen auskennt, weiß, dass eine Überflutung der Schulen mit moderner Technik und digitalen Lernmethoden derzeit leider noch nicht zu befürchten ist. Die Bundesprogramme genügen bei den besten Bemühungen in der Regel für einen Klassensatz Endgeräte pro Schule. Die Weiterbildungsprogramme des ThILLM erfassen derzeit nur einen Teil der Lehrerschaft, aber selbst davor will die AfD besonders Angst machen.

 

Nun, könnte man denken, müsste eigentlich gerade die Angst der AfD die AfD dazu führen, sich mal mit den Kursplänen für die Grundschule oder für die weiterführenden Schulen oder mit dem Thüringer Bildungsplan mal intensiv zu beschäftigen, denn gerade die Vermittlung und die Förderung von Medienkompetenz schützt unsere Kinder in der digitalen Welt. Denn wenn sie am Nachmittag die Schule verlassen oder am Ende der Schulzeit ins Berufsleben einsteigen, ja, was kommt ihnen denn dann entgegen? Sie müssen gefestigt sein im Umgang mit den digitalen Medien, in der digitalen Welt. Man kann nun Ängste schüren oder Chancen sehen und möglichen Risiken entgegenwirken. Wir sehen im digitalen Lernen im Gegensatz zur AfD eine Notwendigkeit, damit junge Menschen die nötigen Kompetenzen erwerben, um erfolgreich in einer immer stärkeren digitalisierten Welt bestehen zu können.

 

Ich will es jetzt nicht unnütz in die Länge ziehen, denn am Ende gibt es hier fünf Fraktionen, denke ich mir, im Hohen Haus und überwiegend in dieser Gesellschaft, die zwar wissen, dass wir vor großen Herausforderungen stehen und die zusammen um die besten Wege, um die besten Möglichkeiten für unsere Kinder ringen und kämpfen. Aber das, was Ihr Gesetzesvorschlag beinhaltet, ist erstens ein prinzipielles Misstrauen gegenüber Lehrkräften, wie sie den Bildungsauftrag tatsächlich umsetzen, und zweitens ein prinzipielles Misstrauen, was dann ins Gesetz gehämmert werden muss gegenüber all dem, was untergesetzlich, wie schon gesagt, in den Lehrplänen, in den Kursplänen und im Thüringer Bildungsplan geregelt ist. Wir brauchen Ihren Gesetzesvorschlag nicht. Wir werden ihn auch nicht annehmen, wir werden ihn ganz klar ablehnen. Wir werden uns im Bildungsausschuss in den nächsten Wochen weiter intensiv gerade mit der Frage auseinandersetzen: Was ist gut für unsere Schulen gerade in der digitalisierten Welt? Da bin ich mir sicher, dass fünf Fraktionen dort gute Lösungen finden. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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