Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes 1/2

Donata Vogtschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780

 

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und natürlich auch hier im Hohen Hause oben auf der Bühne, bereits in der letzten Sitzung des Thüringer Landtags hat die rot-rot-grüne Regierungskoalition angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes zur heutigen Plenarsitzung einzureichen. Dieser Entwurf liegt Ihnen nun in der Drucksache 7/7780 zur ersten Beratung hier vor. Er enthält mehrere Regelungsbereiche, zum einen die telenotärztliche Versorgung, die nun auf rechtssichere Füße gestellt wird, dabei werden die Aufgabenträgerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen präzisiert und auch Befugnisse und Aufgaben festgeschrieben. Vor allem wollen wir in diesem Gesetzentwurf die Regelungen zur Aufzeichnung und Löschung von Bild- und Tondaten schaffen und es erfolgt auch eine gesetzliche Verankerung der künftig landesweiten Lehrleitstelle samt Kostenübernahme durch den Freistaat. Außerdem haben wir noch die Einführung einer Experimentierklausel verankert, um neue innovative Ansätze erproben zu können und das auch technikoffen zu gestalten, das heißt, egal ob nun eine Ersthelferalarmierung per App oder andere Neuerungen dort festgeschrieben werden. Ebenso wird dann auch die Refinanzierung der Kosten für eine einheitliche mobilelektronische Einsatzdokumentation unter den Benutzungsentgelten für die Notfallrettung und den Krankentransport verankert, genauso wie die Zusammensetzung des Landesbeirats für das Rettungswesen angepasst wird, damit die kommunalen Spitzenvertreterinnen und Vertreter dort angemessen vertreten sein sollen. Die Stimmparität soll dadurch natürlich nicht angefasst werden. Künftig sollen den Leitstellen nicht nur laufend die Anzahl der freien Betten gemeldet werden, sondern auch die Versorgungskapazitäten der Krankenhäuser und anderer für die Versorgung geeigneter Behandlungseinrichtungen gemeldet werden.

 

In dem Gesetzentwurf sind dann auch jene Anforderungen und Diskussionen mit eingeflossen, die von der Fachebene selbst und dem Landesbeirat für das Rettungswesen bereits im Herbst 2022 diskutiert und erarbeitet wurden. Ziel des Gesetzes ist es also, eine qualitativ hochwertige und vor allem schnelle Versorgung für die Menschen in Notsituationen zu schaffen, gerade auch dann, wenn kurzfristig und großflächig auftretende Notarztausfälle auftreten sollten. Deswegen beantragen wir die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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