Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes 1/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7780
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt zu später Stunde ist noch etwas Konzentration angesagt, denn wir behandeln jetzt drei Anträge in einem Punkt, und zwar Folgende: zum einen den Gesetzentwurf der CDU in der Drucksache 7/7450 zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes, in dem vorrangig die Einführung des Thüringer Telenotarztes und die Klarstellung der Finanzierung der Führerscheinerweiterung Thema ist, der Gesetzentwurf der Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7394 zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes, in dem die Sicherstellung des Telenotarztes und Einführung der digitalen Ersthelferalarmierung Thema ist, und natürlich auch noch der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Rot-Rot-Grün zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes in Drucksache 7/7780, in dem die Ausgestaltung des Telenotarztes und des barrierefreien Notrufs, die Errichtung und der Betrieb einer Lehrleitstelle und auch die Einführung einer Experimentierklausel beschrieben werden.
Die Gesetzentwürfe der CDU und der FDP wurden im Plenum am 17. März 2023 an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Rot-Rot-Grün wurde im Plenum am 27. April an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. In der außerplanmäßigen Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am darauffolgenden Tag, also folglich am 28.04., wurde eine schriftliche Anhörung nach den Vorschlägen von Rot-Rot-Grün, FDP und CDU beschlossen. Anzuhörende waren unter anderem die Krankenkassen, Hilfsorganisationen, die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, Gemeinde- und Städtebund natürlich, der Landkreistag, der Datenschutzbeauftragte etc. pp. Es folgten daraufhin Änderungsanträge zum rot-rot-grünen Gesetzentwurf durch die Gruppe der FDP, nämlich die Vorlage 7/5559, die Vorlage 7/5606 und die Vorlage 7/5613, und dann noch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Rot-Rot-Grün in der Vorlage 7/5580.
In der vergangenen Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 26.10. konnten wir uns dann mit der FDP auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün in der Vorlage 7/5797 einigen. Folglich wurden dann die vorangegangenen Änderungsanträge von Rot-Rot-Grün und FDP zurückgezogen. Die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses lautet dann die Annahme der Gesetzesänderung zum Thüringer Rettungsdienstgesetz unter Beachtung des gemeinsamen Änderungsantrags von Rot-Rot-Grün und FDP. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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